SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Immobilienschenkungen noch in diesem Jahr?
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Immobilienschenkungen noch in diesem Jahr?

Immobilienschenkungen noch in diesem Jahr?

Es gibt viele Gründe, warum Eltern Ihren Kindern, Großeltern Enkeln oder Eheleute untereinander Immobilien bereits zu Lebzeiten schenken und nicht erst auf das Vererben warten sollten. Viele von ihnen haben steuerlichen Hintergrund. Die steuerlichen Motive dürften sich in diesem Jahr wahrscheinlich noch erhöhen.

Denn mit dem Jahressteuergesetz 2023 “droht” durch die Hintertür eine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zwar wird am ErbStG, den Freibeträgen oder Steuersätzen nichts geändert, ändern werden sich aber die Bewertungsgrundlagen für die Wertermittlung der Immobilie beim Finanzamt. Ein höherer Wert hat aufgrund der prozentualen Berechnung von ihm eine höheren Steuer zur Folge.

Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 sieht derzeit vor, dass das Bewertungsgesetz geändert wird. Die Anpassungen werden voraussichtlich zu deutlich höheren Immobilienbewertungen führen.

Bei einer Beurkundung im Jahr 2022 besteht damit letztmalig die Möglichkeit, von der 2022er Fassung des Bewertungsgesetzes zu profitieren. Auch wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erst 2023 erfolgt, ist steuerlich die Übertragung/Schenkung bereits mit einer Beurkundung im Jahr 2022 vollzogen.

Gerade bei werthaltigen Immobilien können sich aus der alten Rechtslage erhebliche Steuervorteile ergeben.

Wir haben für dieses Jahr noch Termine für Übertragungsverträge frei. Sie können gerne im dem Büro einen Termin zur besprechung vereinbaren. Füllen Sie gerne dieses Formular (Link) aus, speichern es digital ab und senden es mit der Bitte um Entwurf und Terminvereinbarung zurück.

Schüller, Notar



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