SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Raus aus meiner Wohnung (Eigenbedarf)
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Raus aus meiner Wohnung (Eigenbedarf)

Raus aus meiner Wohnung (Eigenbedarf)

Wir übernehmen häufig Eigenbedarfskündigungen – sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite.

Nach deutschem Mietrecht hat es ein Vermieter sehr schwer, vom Mieter die Herausgabe der Mietwohnung zu verlangen, wenn diesem keine Vertragsverletzung vorzuwerfen ist. Die in der Praxis relevanteste Ausnahme ist die Eigenbedarfskündigung nach § 573 BGB.

“Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. (…) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.“

So einfach die Formulierung im Gesetz klingt, so schwer ist die praktische Umsetzung des Eigenbedarfs eines Vermieters.

Wir halten seit Jahren regelmäßig Vorträge über die Durchführung von Eigenbedarfskündigungen. Nach unserer Erfahrung ist es in diesen Fällen besonders wichtig, sich von Anfang an – am besten vor dem Erwerb der Wohnung – anwaltlich beraten zu lassen. Auch die Kündigung und die Verhandlungen sollte man nicht selbst übernehmen, sondern dies in anwaltliche Hände legen. Viele Fälle lassen sich außergerichtlich lösen. Bei vielen ist jedoch auch eine Räumungsklage erforderlich.

Sie wollen eine Ihnen gehörende Immobilie selbst nutzen? Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir finden einen Weg.

Aktuelle Entscheidungen aus dem Bereich „Eigenbedarf“:

Bundesgerichtshof führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei Wohnraumkündigungen fort.
Bundesgerichtshof formuliert Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarf.
Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in Fällen (möglicherweise) vorgetäuschten Vermieterbedarfs an.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Eigenbedarf.
LTO-Artikel zum Thema Eigenbedarf und Gbr von Rechtsanwalt und Notar Dominik Schüller



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