SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Immobilienrecht
23231
page-template-default,page,page-id-23231,hazel-core-1.0.4,translatepress-de_DE,ajax_fade,page_not_loaded,,select-theme-ver-4.3,wpb-js-composer js-comp-ver-6.0.5,vc_responsive
 

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein weites Feld. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich liegt in der zivilrechtlichen Beratung beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien. Vom Kauf der kleinen selbstgenutzten Eigentumswohnung bis hin zum Verkauf von Mehrfamilienhäusern oder der Strukturierung von komplizierten Immobiliengeschäften stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir verfügen über eine langjährige Prozesserfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In diesem Bereich sind wir jedoch in der Regel nur beratend tätig. Die Vertretung in streitigen Verfahren bieten wir nur in besonderen Fällen an. Vor allem das mietrechtliche Massengeschäft gehört nicht mehr zu unserem täglichen Aufgabenbereich. Wir übernehmen jedoch häufig die Durchsetzung von oder die Verteidigung gegen Eigenbedarfskündigungen.


Unsere Erfahrung im Miet – und Wohnungseigentumsrecht ist jedoch für sämtliche Gestaltungen in Immobilien-, Erb-, Gesellschafts- und Familienrecht von hoher Bedeutung.

Wir sind weiterhin jahrelang von Berliner und Brandenburger Gerichten als Zwangsverwalter gestellt worden. Hierdurch hat sich eine besondere Expertise für “Problemimmobilien” entwickelt. Wir beraten Sie daher gerne bei dem Erwerb einer Immobilie in der Zwangsversteigerung.


DE