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Erbrecht

Bei Erbrecht denken viele Menschen lediglich an die vermögensrechtlichen Folgen des Todes. Erbrecht ist aber viel mehr als das. Es ist vor allem vorausschauende Planung und Vorsorge für nahestehende Personen, sei es der Partner, enge Freunde oder Kinder zu Lebzeiten. Die Gestaltung ist dabei keine Frage des Alters, sondern kann in jedem Lebensbereich wichtig sein, gerade wenn es um die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation geht.

Eine fundierte erbrechtliche Beratung kann der Garant für eine möglichst reibungsarme Weitergabe des eigenen Vermögens sein.

Darüber hinaus kann es für den Fall, dass eine solche Vorsorge durch eine klare letztwillige Verfügung (in den meisten Fällen das Testament) nicht getroffen wurde, notwendig sein, die Folgen des Erbfalls juristisch zu begleiten und durch praktische rechtliche Lösungen zu entwickeln. Dazu gehören neben der Klärung der Erbanteile und der Auseinandersetzungen von sog. Erbengemeinschaften, auch die Berechnung und Durchsetzung sog. Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche gegenüber den Erben.

Gerade bei höheren Vermögen ist eine vorausschauende Planung unerlässlich. Anderenfalls kann im Erbfall eine hohe Erbschaftsssteuer anfallen. Mit der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten unter Vorbehalt von Nießbrauch- oder Wohnungsrechten lassen sich viele Fälle bereits lösen.

In geeigneten Fällen bietet sich die Gründung von Familiengesellschaften bzw. einem sog. “Familienpool” an. Hierbei können auch größere Vermögen gerecht und steueroptimiert in die nächste Generation übertragen und gegenüber Eingriffen von familienfremden Personen abgesichert werden. Wir arbeiten hierbei stets eng mit Ihrem Steuerberater zusammen oder schlagen Ihnen die steuerliche Prüfung durch eine auf die Gründung von Familiengesellschaften spezialisierte Steuerberaterin vor.

Die Berufsträger Axel Sawal und Dominik Schüller beraten als Notare bei der vorsorgenden Gestaltung individueller Nachlassregelungen und letztwilliger Verfügungen. Beide Notare sind auch Fachanwälte für Erbrecht und verfügen über das notwendige Spezialwissen, um auch die “kniffligen Fälle” richtig anzupacken. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre Lebenssituation und Ihre Bedürfnisse abgestimmte Nachfolgeregelung.

Erbrechtliche Beratung ist kein Massengeschäft. Jede Familie ist unterschiedlich, hat eine andere Historie und verschiedene Zielsetzungen. Jede Beratung muss daher mit einem ausführlichen Gespräch starten. Dabei werden gemeinsam die Ziele herausgearbeitet. Der Notar/Rechtsanwalt erstellt dann einen ersten Entwurf. Ggf. finden weitere Besprechungen statt, bis am Ende das Testament oder das sonstige Dokument beurkundet wird.

Von eigenhändigen Testamenten ist aus verschiedenen Gründen abzuraten. Zudem ist ein notarielles Testament in der Regel sogar günstiger als ein handschriftliches.

Wir bieten regelmäßig Seminare zum Thema Erbrecht und Testamentsgestaltung an. Wenn Sie hieran Interesse haben, melden Sie sich einfach bei uns. Sie werden dann zum nächsten Termin eingeladen. Ein solches Seminar kann trotzdem eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Es ist jedoch ein guter Schritt, um sich mit dem schwierigen Thema auseinanderzusetzen.

In ausgewählten Fällen vertreten wir Sie gerne bei streitigen Erbauseinandersetzungen, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, der Prüfung von letztwilligen Verfügungen oder Durchführung von Mediationen.

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