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Familienrecht und internationales Familienrecht

Familienrecht ist ein weites Feld und nicht jeder Lebenssachverhalt wird sofort mit dem Familienrecht assoziiert. Aber neben dem Familienrecht im engeren Sinne, insbesondere dem Ehescheidungs- und Kindschaftsrecht, gehören zum Familienrecht im weiteren Sinne Bezüge zum Erb- und Steuerrecht sowie – in internationalen Fällen – das sog. Internationale Privatrecht.

Das Familienrecht im engeren Sinne bestimmt im Wesentlichen die rechtlichen Folgen einer Trennung. Dazu gehören neben den wirtschaftlichen Aspekten die Persönlichen, bspw. das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.

Zu den wirtschaftlichen Aspekten gehören u.a. der güterrechtliche Ausgleich (bspw. der Zugewinnausgleich), der Umgang mit den in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften sowie der Ehegatten- und Kindesunterhalt. Außerdem ist in vielen Fällen die Auseinandersetzung gemeinschaftlich erworbener Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen notwendig.

Wir arbeiten gerne an komplexen juristischen Fragestellungen und schrecken auch vor Fällen mit Auslandsbezug, insbesondere zu den USA und Kanada, nicht zurück.

Herr Rechtsanwalt Dr. Hanke arbeitet seit vielen Jahren überwiegend im Bereich des Familienrechts und hat erfolgreich Mandanten/innen in fast allen denkbaren familienrechtlichen Konstellationen begleitet und vertreten. Unterstützt wird Rechtsanwalt Dr. Hanke im Familienrecht von Rechtsanwältin von Auer, die auf umfangreiche Erfahrungen im internationalen Privatrecht zurückgreifen kann.

In den letzten Jahren wurde ein umfangreiches Netzwerk aus Kollegen und Kolleginnen in den USA und Kanada gepflegt und ausgebaut, mit denen vertrauensvolle Arbeit auf höchstem fachlichen Niveau möglich ist. In den USA und Kanada stehen wir Ihnen auch als Sachverständige für deutsches Familienrecht zur Verfügung. Auch im Umgang mit US-amerikanischen und kanadischen Behörden und Gerichten blicken wir auf langjährige Erfahrungen zurück.

Darüber hinaus entwickeln oder verhandeln wir für Sie vorsorgende Eheverträge, Partnerschaftsverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, gerne auch mit gesellschaftsrechtlichem oder immobilienrechtlichem Bezug. Hier sind wir – je nach Bedarf – gerne als Notar oder Rechtsanwalt in Wahrnehmung Ihrer Interessen tätig.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die vertragliche Gestaltung sog. “Familienpools” oder “Familiengesellschaften”. In enger Abstimmung mit spezialisierten Steuerberatern entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, wenn es um die in vielerlei Hinsicht optimale Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation geht.

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