SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Notarielles
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Notarielles

Die notarielle Tätigkeit geht weit über das Vorlesen und Stempeln hinaus. Der Notar hat in der deutschen Rechtsordnung einen hohen Stellenwert bei der Vorsorge und der Gestaltung von verschiedenen Arten von Verträgen.

Die Notare Axel Sawal und Dominik Schüller sind schwerpunktmäßig mit der notariellen Gestaltung befasst. Dies ist aus unserer Sicht notwendig, um eine hohe Qualität bei der notariellen Beratung anbieten zu können. Denn der Notar ist Ansprechpartner in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Meist legt das Gesetz fest, dass bestimmte Verträge oder Erklärungen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen. Anders als der Rechtsanwalt ist der Notar nicht einseitiger Interessenvertreter. Vielmehr vertritt er alle am Beurkundungsverfahren Beteiligten und ist somit neutraler Berater und Vertreter aller Personen auf einmal. Dies ist dem Rechtsanwalt im Regelfall nicht gestattet.

Die nachfolgenden Rechtsgebiete bzw. notariellen Tätigkeiten sind nicht abschließend:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft & Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
  • Erb- und Schenkungsrecht: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
  • Vollmachten aller Art, z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Streitvermeidung: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.

Wir bieten alle Bereiche der notariellen Tätigkeit an.

Wir legen Wert auf eine klare und verständliche Sprache – gerade bei Verträgen, an denen Verbraucher beteiligt sind.

Wir sind bemüht, auch kurzfristig Beurkundungen zu ermöglichen und Entwürfe schnell an die Beteiligten zu verschicken. Beurkundungstermine vereinbaren wir im Regelfall erst, nachdem die Entwürfe erstellt worden sind. Sie können uns helfen, indem Sie uns die nötigen Unterlagen und Dokumente bei der Auftragsvergabe elektronisch mitteilen. Die sind insbesondere :

Von allen beteiligten Personen: Name und Vorname, Geburtsname/-ort und -datum, Anschrift, Steueridentifikationsummer (nicht Steuernummer), Nationalität, E-Mail-Adresse, Telefonnumer. Gerne können Sie auch dieses PDF herunterladen, ausfüllen, speichern und an uns zurücksenden.

Da Notare inzwischen viele Prüfungs- und Dokumentationspflichten nach dem Geldwäschegesetz haben, benötigen wir von jeder beteiligten Person ein amtliches Personaldokument (Personalausweis, Reispass). Es genügt, wenn dieses zur Beurkundung mitgebracht wird. Wir erstellen dann Kopien. Nimmt ein Beteiligter an der Beurkundung nicht teil – lässt sich z.B. durch einen Dritten vertreten – muss von ihm vorab ein/e Ausweiskopie/-scan übermittelt werden.

Für nachfolgende notarielle Tätigkeiten haben wir ihnen Merkblätter zusammengestellt:

  • Kaufvertrag einer Eigentumswohnung
  • Testament

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