SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Stille Beteiligung statt Darlehen - Notar
Stille Beteilgung; Darlehen; Notar; Gewinn
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Stille Beteiligung statt Darlehen

Stille Beteiligung statt Darlehen

Eine stille Beteiligung kann eine gute Alternative zu einem klassischen Darlehen sein. Denn der Investor kann neben einer festen Verzinsung auch eine Gewinn- (oder Verlust-) Beteilung erhalten.



Eine stille Beteiligung ist also eine Form der Beteiligung an einem Unternehmen, bei der ein Investor Kapital zur Verfügung stellt, aber keine Mitspracherechte hat und nicht als offizieller Gesellschafter des Unternehmens auftritt. Das kann hilfreich sein, wenn die Beteiliung nicht an die Öffentlichkeit treten soll. Strittig ist (noch_), ob die Beteiligung zum Transparenzregsiter angemeldet werden muss. Dort haben aber nur dazu gesetzlich berechtigte Personenkreise Zugriff. Auch das Finanzamt muss natürlich von der Beteiligung informiert werden. Anders als bei einer offenen Beteiligung oder einer Beteiligung durch Aktien erwerben stille Gesellschafter daher keine Anteile am Unternehmen.

Stattdessen erhalten stille Gesellschafter in der Regel eine vereinbarte Verzinsung auf ihr eingesetztes Kapital und können möglicherweise auch an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt werden. Die Höhe der Beteiligung und die Bedingungen werden in der Regel in einem schriftlichen Vertrag zwischen dem Investor und dem Unternehmen festgelegt.

Die stille Beteiligung ist eine Möglichkeit für Unternehmen, zusätzliches Kapital zu beschaffen, ohne dass sie sich verpflichten müssen, Anteile am Unternehmen zu verkaufen oder Mitbestimmungsrechte abzugeben. Gleichzeitig ermöglicht sie es Investoren, an den Gewinnen eines Unternehmens zu partizipieren, ohne sich aktiv in dessen Geschäftsbetrieb einmischen zu müssen.

Unter Umständen kann ein Vertrag über eine Stille Beteiligung beurkundungspflichtig werden. Z.B. wenn der Stille Gesellschafter die Möglichkeit erhält, seine stille Beteiligung in eine reale Beteilung (Geschäftsanteile, Aktien) umzuwandeln.



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