SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Testament Corona
Testament; Corona; Nachlass; Erbrecht; Notar
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Corona-Testament

Corona-Testament

In den vergangenen Wochen erreichen uns verstärkt Anfragen von Mandanten, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie verunsichert sind und dies zum Anlass nehmen sich über ihre Nachfolge Gedanken zu machen. Auch wenn die Situation keine schöne Ausgangslage ist, sollte man diesen Gedanken lieber gemeinsam nachgehen.

Aufgrund einiger Absagen von Beurkundungstermin aus dem Bereich des Grundstücksrechts haben wir derzeit auch kurzfristig Kapazitäten für ausführliche Beratungen zum Thema Erben und Vererben. Dies schließt die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch das Verschenken von Vermögenswerten – insbesondere Immobilien – zu Lebzeiten ein.

Bei ausreichendem räumlichem Abstand sind wir auch in unseren Besprechungszimmern zu persönlichen Gesprächen in der Lage. Sollten Sie dies nicht wünschen, kann eine Beratung auch per Telefon oder Videokonferenz stattfinden. Die Beurkundung selbst muss allerdings in persönlicher Anwesenheit vor dem Notar erfolgen. Grundsätzlich erfolgen diese am Amtssitz des Notars. Allerdings dürfen wir als Notare auch bei begründetem Anlass (Schwierigkeiten bei der Mobilität, Krankenhausaufenthalt o.ä. auch Beurkundungen bei Ihnen zu Hause vornehmen).

Oft werden wir gefragt, ob es nicht auch ein handschriftliches Testament “tut”. Inhaltlich 1:1 umgesetzt, ist ein handschriftliches Testament rechtlich natürlich genauso wirksam wie ein notarielles Testament. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es vielen Menschen ohne rechtliche Beratung nicht gelingt, ihren Willen auch rechtlich einwandfrei zu formulieren. Die Folge sind Ungenauigkeiten oder sogar Fehler, die zu Streit oder genau dem Gegenteil des Geplanten führen.

Wir als Notare und Fachanwälte für Erbrecht wissen, worauf es bei den Formulierungen ankommt und können es ihnen auch verständlich erklären. Es gbit nicht “das Testament” – es gibt nur “Ihr Testament”. Daher sind Formulare oder Muster mit Vorsicht zu genießen. Es gibt zivil- und steuerrechtliche Stolpersteine zu beachten.

Zudem ist vielen auch nicht bewusst, dass das notarielle Testament den später meist erforderlichen Erbschein ersetzt. Auch der Erbschein kostet Gebühren. Gerichte und Notare rechnen nach der gleichen Gebührenordnung (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) ab. In vielen Fällen ist das Testament sogar günstiger als der spätere Erbschein. Die notarielle Beratung gibt es dann i.E. umsonst dazu. Die Details dazu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Auch das lästige Warten auf den Erbschein – in Berlin 3-6 Monate – entfällt. Die Erben sind bei guter Gestaltung sofort handlungsfähig.

Meist bespricht man zum Anlass einer Nachfolgeberatung auch die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Gerade die Vollmacht ist für jeden Menschen eigentlich ein “Muss”. Dazu aber in einem gesondertem Beitrag.



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