SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Vereinsgründung beim Notar
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Vereinsgründung beim Notar

Vereinsgründung beim Notar

Wenn Sie einen Verein gründen wollen, ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Er meldet den gegründeten Verein für Sie an. Dazu werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:


  • Protokoll der Gründung (unterschrieben von allen gründenden Mitgliedern mit Teilnehmerliste)
  • Satzung des Vereins


Die Anmeldung zum Vereinsregister können Sie auch selbst erstellen oder wir bereiten das für Sie vor. Die anderen Dokumente müssen Sie selbst erstellen. Als Notare prüfen wir Ihre Unterlagen nicht auf Sinnhaftigkeit und inhaltliche Richtigkeit. Das ist bei einer einfachen und kostengünstigen Beglaubigung nicht vorgesehen. Sie können sich hierzu aber im Vorfeld gerne von einem aufs Vereins- und ggf. Gemeinnützigkeitsrecht spezialisierten Anwalt/Steuerberater beraten lassen.

Die Bundesnotarkammer hat für einfache Vereinsgründungen einen sinnvollen Service zur Erstellung der Dokumente entwickelt. Sie finden ihn unter diesem Link:

https://verein-gruenden.notar.de/baukasten-vereinssatzung

WICHTIG: Wenn Sie einen gemeinnützigen Verein gründen wollen, muss das zuständige Finanzamt vor der Eintragung beim Vereinsregister die Satzung freigeben. Das Gericht verlangt die schriftliche Mitteilung vom Finanzamt, dass die Prüfung erfolgt ist. Bitte kümmern Sie sich hierum frühzeitig. Insgesamt muss bis zur Eintragung des Vereins mit einer Zeitspanne von 3-4 Monaten gerechnet werden.

Wenn Sie einen Beurkundungsvorgang bei uns wünschen, nutzen Sie bitte dieses Formular:

https://formulare.sawal.berlin/

Zum Termin erscheinen muss der Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl. D.h. wenn Sie in der Satzung festlegen, dass jedes Mitglied des Vorstandes auch alleinvertretungsberechtigt ist, dann muss auch nur ein Mitglied zur Anmeldung beim Notar kommen.

Kosten für die Beglaubigung und Eintragung richten sich nach dem GNotKG und sind bei allen Notaren gleich. “Angebote” können wir also nicht schreiben.



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