SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Haftung für Wohngeldschulden des Verkäufers?
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Haftung für Wohngeldschulden des Verkäufers?

Haftung für Wohngeldschulden des Verkäufers?

Bei der Beratung zum Erwerb einer Wohnung wird von Käufern oft die Frag gestellt, ob sie für eventuelle Rückstände des Verkäufers haften müssen. Früher konnte man dies als Berater nur mit einem Blick in die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung beantworten – mitunter ein mühsames Unterfangen für alle Beteiligte. Die WEG-Reform von 2020 macht damit in absehbarer Zeit ein Ende. Zukünftige muss für alle Klauseln, die dem Erwerber die Haftung für Wohngeldschulden des Veräußerers auferlegen eine Eintragung ist Bestandsverzeichnis des Grundbuches vorgenommen werden.

Wie diese genau funktioniert und warum dies eine Haftungsfalle für WEG-Verwalter ist, hat der Kollege Sawal in einem Artikel im Grundeigentum 2021, S. 1048 erläutert, den Sie hier downloaden können.



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