SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Entmündigung von Britney Spears
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Entmündigung von Britney Spears

Entmündigung von Britney Spears

Der Fall der in den USA entmündigten Britney Spears füllt seit Jahren die Zeitungen, Magazine und Blogs. Aktuell geht es wieder hoch her. Der Fall polarisiert so sehr, dass er es zu einem eigenen Hashtag #freebritney geschafft hat.

Unser Kollege Dr. Hanke ist Experte für deutsch-amerikanisches Familienrecht. Ihm sind solche Streitigkeiten nicht fremd.

Für die Berliner Zeitung hat er u.a. die Frage beantwortet, ob ein Fall “Britney Spears” auch in Deutschland denkbar wäre. Auch hier – das zeigen Gespräche anlässlich von Beurkundungen als Notar – ist die Angst vor einer Entmündigung groß. Meist fürchten ältere Menschen von Ihren Kindern entmündigt und ins Heim gesteckt zu werden.

Die Antwort des Kollegen im Interview lässt sich kurz zusammenfassen mit – Nein. Solch ein Fall wäre in Deutschland wohl kaum denkbar. Zum Artikel geht es hier: https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/der-fall-britney-spears-ein-derart-extremer-eingriff-waere-in-deutschland-unvorstellbar-li.182531?pid=true

Insbesondere gibt es keine Entmündigung einer erwachsenen Person (mehr). Die einzige Möglichkeit nach dem deutschen Recht ist die Beiordnung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser soll aber nur unterstützen. Die betreute Person bleibt im Regelfall weiterhin voll geschäftsfähig. Sie hat nur eine Person an ihrer Seite, die zusätzlich für sie handelt kann. Nur in seltenen Fällen wird ein sog. “Einwilligungsvorbehalt” vom Betreuungsgericht ausgesprochen. Das erfolgt aber stets zum Schutz des Betroffenen. Er kann für einzelne oder mehrere Teilbereiche des LEbens angeordnet werden. Rechtsgeschäfte sind dann für diese Bereiche nur mit Einwilligung des Betreuers möglich.

Wer eine gesetzliche Betreuung verhindern möchte, sollte einer oder mehrere Vertrauenspersonen eine juristisch sauber formulierte und notariell beurkundete oder beglaubige Vorsorgevollmacht erteilen. Sie macht im Regelfall eine Betreuung gesetzlich unzulässig.

Lassen Sie sich gerne zu diesem Thema von uns beraten. Als Notare sind wir regelmäßig mit solchen Fragen beschäftigt.

Dominik Schüller, Rechtsanwalt und Notar





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