SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | familienrechtliche Fälle Auslandsbezug
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Herausforderungen bei der Bearbeitung von familienrechtlichen Fällen mit Auslandsbezug

Herausforderungen bei der Bearbeitung von familienrechtlichen Fällen mit Auslandsbezug

Bei der Bearbeitung von familienrechtlichen Angelegenheiten mit Auslandsbezug gibt es eine Vielzahl von “Untiefen”. Dem versierten Praktiker stehen bei Fällen mit Auslandsbezug oft mehrere Gerichtsstände zur “Auswahl”. Gemeint ist das berüchtigte forum shopping. Ganz nach dem Grundsatz law shopping through forum shopping  (Auswahl des anzuwendenden Rechts durch Auswahl des Gerichtsstandes) ist in der anwaltlichen Beratung darauf zu achten die Vor- und Nachteile der infrage kommenden Rechtsordnungen für den Mandanten (m/w) zu kennen. Gerade bei Vertretung des wirtschaftlichen “Schwächeren”, also des Ehepartners der während der intakten Beziehung bzw. Ehe die Kinder versorgt hat (nach dem sog. Rollenmodell), ist darauf zu achten, die wirtschaftlichen Aspekte einer ausländischen Rechtsordnung mit Hinblick auf Unterhalt, güterrechtliche bzw. gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung im Blick zu haben. In einigen Staaten in denen das Common Law anwendbar ist (USA, UK, Israel, Kanada) gilt im Hinblick auf den nachehelichen Unterhalt das Kompensationsprinzip, welches mit dem deutschen Unterhaltsrecht nur wenig gemeinsam hat. Auch der güterrechtliche Ausgleich ist bspw. in einigen Bundesstaaten der USA hinsichtlich des zu berücksichtigenden Vermögens deutlich nachteiliger als in Deutschland. Sollten während der Ehe an die Mandantschaft Schenkungen oder Erbschaften geflossen sein, sind diese u.U. auszugleichen (nach deutschem Recht sog. privilegiertes Vermögen welches in das indexiert in das Anfangsvermögen eingestellt werden). Vorteilhaft kann die Anrufung eines Gerichts in den USA oder Kanada im Hinblick auf die Gerichtskosten sein. Hier gelten vereinheitliche Gerichtsgebühren, die bereits bei niedrigen bis mittleren Einkommen geringer sind als deutsche Gerichtskosten (welche sich an dem Gegenstandswert orientieren). Da bei Verfahren in den USA oder Kanada allerdings die Zustellkosten vom Kläger bzw. Antragsteller zu tragen sind, sollte man sich hier vorher genau informieren um nicht durch entsprechende Gebühren letztlich doch mehr zu bezahlen.

In umfangreichen Sorgerechtsverfahren (die in den USA und Kanada in mehreren aufeinanderfolgenden Anhörungsterminen “abgearbeitet” werden) können sich allerdings die Gerichts- und Anwaltsgebühren auf mehrere 10tausende Euro summieren. Hierzu kommt, dass die Prozesse in den USA im Wesentlichen durch die Anwälte vorbereitet werden, Beschlüsse werden zum Teil durch die Anwälte “vorformuliert” und letztlich bei Zustimmung des Gerichts vom Gericht “abgezeichnet”.



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