SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Erbschaftsfundraising für NPOs
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Erbschaftsfundraising für NPOs

Erbschaftsfundraising für NPOs

“Hilfsorganisationen wetteifern um Erbschaften” titelte Spiegel Online Anfang 2021. So reißerisch der Titel klingt – im Kern ist er war. Für gemeinnützige Organisationen sind testamentarische Zuwendungen (auch als Legate bezeichnet) von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Denn oft handelt es sich bei den vererbten oder vermachten Gegenständen oder Vermögen um hohe wirtschaftliche Werte. Werden die Gelder sinnvoll und gut verwendet, fließt es in die Gesellschaft zurück und tut Gutes. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aggressives Werben hingegen überschreitet schnell die schmale Grenze zur Anstandslosigkeit.


Bei genauerer Betrachtung ist das “Wetteifern” schwieriger als es sich im ersten Moment anhört. Denn es verlangt viel mehr Fingerspitzengefühl als die üblichen Fundraisinginstrumente von Nonprofit-Organisationen. Der Tod ist ein sensibles Thema. Zudem stehen Organisationen auch in der Verantwortung nicht falsch zu informieren. Nach unserer Erfahrung ist das Thema Testamente und Legate vor allem über zwei Kanäle von NPOs adressierbar:


1. Die allgemeine Information durch Publikationen:

In hochwertigen und vom Design und Sprache zur jeweiligen Organisation und ihren Spendern passenden Broschüren oder digitalen Dokumenten kann die Organisation einen allgemeinen Überblick über das Thema Erben und Vererben geben. Wichtig ist hierbei, nicht mit der Tür ins Haus zu fallen, sondern grundsätzlich beim Leser den Bedarf an der testamentarischen Gestaltung des letzten Willens zu wecken. Denn eines ist klar: Ohne Testament erhält die Organisation nichts. Das Werben um eine (teilweise) Verfügung der Organisation darf nur einen Teil der Publikation ausmachen. Wichtig ist hingegen eine klare und leicht verständlich juristische Sprache. Weder Fach-Chinesisch noch zu umgangssprachlich formulierte Texte sind hier die richtige Wahl. Viele Broschüren enthalten Formulierungshilfen für die Erstellung eines eigenhändigen Testaments. Hiergegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings sind die Situationen, in denen sich die Spender befinden, so vielschichtig, dass man ihm aus meiner Sicht mit einem “Formular” nicht gerecht wird. In vielen Fällen werden auch zivil- und steuerrechtlich falsche oder suboptimale Ergebnisse herauskommen. Für die gemeinnützige Organisation kann es aber nicht um die Zuwendung vom Spender “um jeden Preis” gehen. Ziel muss es sein, dass der Spender erb- und steuerrechtlich eine für ihn passende Verfügung trifft und im Rahmen dessen Ihre Organisation ggf. als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzt.

Wir bieten Ihnen als Fachanwälte für Erbrecht und Notare an, Texte Ihrer Publikationen auf juristische Richtigkeit zu überprüfen oder gemeinsam mit Ihnen zu erstellen.

Außerdem können wir interessierte Spender bei der Erstellung der Testamente beraten und diese als Notare beurkunden. Die Erfahrung von anwaltlicher Abwicklung von Nachlässen für gemeinnützige Organisationen hat gezeigt, dass gut gestaltete Testamente oder Erbverträge viel besser für NPOs abzuwickeln sind. Dies reduziert die Kosten für die Nachlassabteilung der Organisation.


2. Veranstaltungen
Viel Spender wünschen sich eine persönliche Beratung. Eine gut und vertrauensbildende Maßnahme und Türöffner für weitere Gespräche kann die Organisation einer Informationsveranstaltung sein. Auf dieser kann sich die Organisation einschließlich Werte und Ziele vorstellen. Im juristischen Teil kann auf die Wichtigkeit von letztwilligen Verfügungen hingewiesen werden. Auch hier darf man nicht nach Zuwendungen betteln. Interessierte Spender auf solchen Veranstaltungen haben ohnehin eine hohe intrinsische Motivation für eine Zuwendung an Ihre Organisation. Sonst wäre sie nicht erschienen. Auf solchen Veranstaltungen – der Rahmen muss zu Ihrer Organisation passen – lassen sich die meisten Themen nur anschneiden. Die Spender kommen mit so vielfältigen Lebens- und Familiensituationen, dass man im allgemeinen Teil nur wenige individuelle Fragen klären kann. Mit diesen Spendern sind Einzeltermine sinnvoll. hier sind oft tiefere Kenntnisse im Erb- und Steuerrecht erforderlich.

Kann (oder darf) Ihre Organisation diese Leistung nicht anbieten, können wir gerne Beratungsgespräche mit Ihren Spendern in vertraulicher Atmosphäre führen. So ist auch eine neutrale und fachkundige Beratung gewährleistet.

Nach unserer Erfahrung ist die Größe der Organisation im Übrigen egal für ein erfolgreiches Erbschaftsfundraising. Wenn Sie einen gewissen “Stamm” an Spendern haben, lohnen sich Broschüren und vor allem individuelle Veranstaltungen. Allerdings ist Erbschaftsfundraising immer eine Investition mit einem gewissen Vorlauf. Sie müssen als Organisation zunächst eine Zeit investieren, bevor sie die Früchte ernten können. Dafür können die Erträge auch viel höher als bei anderen Fundraisingmaßnahmen werden. Selbst kleine Vereine oder Gemeinden können in ihrem Mitglieder oder Spenderkreis ein kleines aber erfolgreiches Erbschaftsmarketing aufbauen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Ab einer bestimmten Größe oder Professionalität wird von Spendern fast schon erwartet, dass man sich auch um Legate bemüht.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen bei Publikationen helfen oder gemeinsam mit Ihnen Veranstaltungen planen können.


Dominik Schüller
Rechtsanwalt & Notar
specialized lawyer for inheritance law



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