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Kosten

Gute juristische Arbeit hat ihren Preis.
Lassen Sie uns darüber reden.

Als Rechtsanwälte berechnen wir unsere Kosten im Regelfall nach Stunden. Zu Beginn oder während des Mandates wird mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Der Stundensatz ist individuell und von Rechtsgebiet, Schwierigkeit und Umfang des Falles und des Haftungsrisikos abhängig.

Bei eng begrenzten Tätigkeiten – z.B. der Prüfung eines Kaufvertrages – ist auch eine Pauschale möglich. In den meisten Fällen ist dies jedoch kaum möglich, da bei Übernahme eines Mandates der Zeitaufwand häufig nicht abgeschätzt werden kann. Einfache Probleme stellen sich – vor allem im Familien- und Erbrecht – nach einiger Zeit als sehr kompliziert und zeitintensiv heraus.

Ist keine Vergütung individuell vereinbart, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die anfallenden Gebühren. In gerichtlichen Verfahren legt das RVG auch die Untergrenze für die anwaltlichen Gebühren fest. Rechtsanwälte dürfen darunter liegende Gebühren nicht vereinbaren.

Für eine anwaltliche Erstberatung ohne weitergehende Tätigkeit berechnen wird im Regelfall zwischen 150 – 190 € (netto) bei Verbrauchern bzw. 200 – 250 € (netto) für Unternehmer.

Der Notar berechnet immer nach dem GNotKG

Anders als der Rechtsanwalt darf der Notar keine Gebührenvereinbarungen treffen. Er muss die gesetzlichen Gebühren berechnen. Anderenfalls verstößt er gegen das Berufsrecht und muss mit harten Sanktionen bis zur Amtsenthebung rechnen. Die Gebühren selbst ergeben sich nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Das bedeutet aber auch, dass die Gebühren bei jedem Notar gleich sind. “Kostenvergleiche” oder “Angebotseinholungen” sind damit zwecklos. Der Bundesgerichtshof hat sogar 2018 entschieden, dass der absichtlich die gesetzlichen Gebühren unterschreitende Notar (und auch der Mandant/Makler) sich wegen Bestechungsdelikten strafbar machen können.

Die Gebühren nach dem GNotKG sind abhängig von Gegenstandswert und Art der Tätigkeit. Mitunter ist die Berechnung äußerst schwierig – vor allem im Familienrecht. Fragen wie “Was kostet ein Testament oder Ehevertrag?” lassen sich vor genauerer Kenntnis der Vermögensverhältnisses und der inhaltlich gewollten Regelungen nicht seriös beantworten. Die Bundesnotarkammer hat einige Beispiele auf ihrer Seite aufgelistet.

Sobald Sie um einen Entwurf mit dem Ziel einer Beurkundung (oder auch einen isolierten Entwurf) bitten, entstehen die gesetzlichen Gebühren nach dem GNotKG. Der Notar muss nicht darauf aufmerksam machen, dass ab nun Kosten anfallen – hiervon muss nach der Rechtsprechung der Auftraggeber ausgehen. Niemand kann erwarten, dass der Notar Entwürfe kostenlos erstellt oder nur abrechnet, wenn es tatsächlich zur Beurkundung kommt.

Häufig gibt es Streit, wenn ein Beurkundungstermin platzt. Denn selbst wenn die Beurkundung nicht durchgeführt wird, sind im Regelfall bereits nahezu alle Gebühren beim Notar angefallen.

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