SAWAL . SCHÜLLER . HANKE | Grunderwerbsteuer bei Trennung zwischen nichtehelichen Paaren
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Grunderwerbsteuer bei Trennung

Grunderwerbsteuer bei Trennung

Jetzt ist es amtlich:

Trennen sich nicht verheiratete Paare, werden trennungsbedingte Grundstücksübertragungen zwischen ihnen bei der Grunderwerbsteuer nicht priviligiert – anders als bei Ehegatten und Lebenspartnern nach dem LebenspartnerschaftsG. Die hat der BFH entschieden (BFH, Beschl. v. 1.12.2020 – II B 53/20):

Streipunkt der Entscheidung war § 5 GrEStG. Dort heitß es:

“Von der Besteuerung sind ausgenommen der Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft.”

Der BFG hat klargestellt, dass damit nicht die nichtehelichte Lebensgemeinschaft gemeint ist.

Trennen sich nichteheliche oder unverpartnerte Paare und überträgt einer dem anderen seinen Anteil an einer Immobilie (z.B. das gemeinsame Familienheim), fällt auf den Erwerb Grunderwerbsteuer an. Das kann im Trennungsfall also richtig teuer werden.

Erwerben Paar gemeinsam eine Immobilie, sollte man daher von Anfang an für eine Trennung Vorsorge treffen. Als Notare sind wir hiermit sehr oft befasst. Die Grunderwerbsteuer kann man z.B. dadurch vermeiden, dass die Paare nicht in Bruchteilsgemeinschaft, sondern in GbR erwerben. Dann kann man sich im Trennungsfall die Vorzüge des sog. share-deals auch auch privater Ebene zunutze machen. Die Details erklären wir gerne persönlich. Zudem ist der Erwerb in GbR auch aus anderen Gründen sinnvoll. Häfig tragen die Partner unterschiedlich zum Erwerb der Immobilie bei. Das Beteiligungsverhältnis kann mittels GbR flexibel an der wirtschaftlichen Beteiligung gekoppelt werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Paare ihre Zahlungen gut dokumentieren.

Zusätzlich ist die Beurkundung einer Partnerschaftsvereinbarung (analog zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung für Eheleute) sinnvoll. Dort kann genau geregelt werden, was im Trennungsfall mit einer Immobilie geschehen soll. Hier sind äußerst individuelle Lösungen möglich und auch häufig nötig.

Wenn Sie in nichtehelichter Lebensgemeinschaft eine Immobilie erwerben wollen, sprechen Sie uns gerne an. Es ist am einfachsten und billigesten, wenn man all dies bei Erwerb der Immobilie regelt.

Dominik Schüller, Notar



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