{"id":24511,"date":"2022-12-06T09:05:33","date_gmt":"2022-12-06T09:05:33","guid":{"rendered":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/?p=24511"},"modified":"2022-12-06T09:09:03","modified_gmt":"2022-12-06T09:09:03","slug":"die-entscheidung-des-us-supreme-court-zum-hkue-golan-vs-saada","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/die-entscheidung-des-us-supreme-court-zum-hkue-golan-vs-saada","title":{"rendered":"Die Entscheidung des US-Supreme Court zum HK\u00dc: Golan vs. Saada"},"content":{"rendered":"<p>Fast unbemerkt von der breiteren \u00d6ffentlichkeit hat der Supreme Court der Vereinigten Staaten eine wichtige Entscheidung zur Behandlung von Kindesr\u00fcckf\u00fchrungsverfahren auf Grundlage des HK\u00dc getroffen. <br><br>Vorangestellt sei, dass das sog. Haager Kindesentf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen welches auch in den USA Anwendung findet uneinheitlicher Interpretation in den verschiedenen Gerichtsbezirken unterliegt. Die unterschiedliche Auslegung des HK\u00dc in den einzelnen Gerichtsbezirken weicht mitunter erheblich voneinander ab. Bei F\u00e4llen internationaler Kindesentf\u00fchrung ist mithin &#8211; anders als in Deutschland &#8211; der Verbringungsort teilweise entscheidend f\u00fcr die Frage der rechtlichen Handhabe durch die Gerichte. <br><br>Das h\u00f6chste US-amerikanische Gericht hat sich in der Entscheidung Golan vs. Saada mit einer Entscheidung eines New Yorker Gerichts zu befassen, welches trotz vorliegens von Gr\u00fcnden nach Art. 13 HK\u00dc, also der Gefahr f\u00fcr das Kindeswohl bei Verbringen in den Herkunftsstaat, die R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes angeordnet hatte unter Ma\u00dfgabe der sog. &#8220;alternative remedies&#8221; also von Schutzvorkehrungen f\u00fcr den Fall der R\u00fcckkehr. <br><br><strong>Zum Hintergrund: <\/strong><br><br>Die Antragstellerin Golan, amerikanische Staatsb\u00fcrgerin und der Antragsgegner Saada, italienischer Staatsb\u00fcrger, waren verheiratet und lebten bis 2016 mit ihrem gemeinsamen Sohn in Italien. Im Jahr 2018 reiste Golan mit ihrem Sohn in die Vereinigten Staaten. Anstatt nach Italien zur\u00fcckzukehren, zog sie in eine Unterkunft f\u00fcr Opfer von h\u00e4uslicher Gewalt. Hintergrund war die wiederholte Misshandlung, welche Golan durch Saada w\u00e4hrend ihrer Beziehung erfahren hatte. <br><br>Saada beantragte daraufhin bei einem amerikanischen Gericht auf Grundlage des Haager \u00dcbereinkommens \u00fcber die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentf\u00fchrung die R\u00fcckf\u00fchrung des Sohnes. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass bei einer R\u00fcckf\u00fchrung nach Italien grunds\u00e4tzlich eine schwerwiegende Gefahr gem\u00e4\u00df Art. 13 Abs. 1 b) f\u00fcr den Sohn anzunehmen sei, da es Nachweise f\u00fcr die Gewaltt\u00e4tigkeit Saadas gab und anzunehmen war, dass der Sohn hiervon Sch\u00e4den getragen haben k\u00f6nnte oder in Zukunft tragen k\u00f6nne.<br><br>Dennoch wies das Gericht die R\u00fcckf\u00fchrung des Sohnes an. Diese st\u00fctze es auf eine Pr\u00e4zedenzentscheidung des Berufungsgerichtes, nach der vor Verweigerung einer R\u00fcckgabe des Kindes alle in Frage kommenden M\u00f6glichkeiten in Erw\u00e4gung gezogen werden m\u00fcssen, um ein Kind an seinem gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort vor den ihm drohenden Gefahren zu sch\u00fctzen. Nach Auffassung des Gerichtes war es m\u00f6glich, das Risiko eines k\u00f6rperlichen und seelischen Schadens des Kindes durch Schutzvorkehrungen so gering zu halten, dass ein Verbleiben des Kindes in den USA nicht gerechtfertigt war.<br><br>Da das Berufungsgericht die angeordneten Schutzvorkehrungen nicht f\u00fcr ausreichend hielt, wies es den Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zur\u00fcck, stimmte der R\u00fcckf\u00fchrung jedoch schlussendlich zu, nach dem weitere Abhilfema\u00dfnahmen zum Schutz des Kindeswohls in Italien angeordnet wurden.<br><br>Daraufhin zog Golan vor den Supreme Court um kl\u00e4ren zu lassen, inwieweit das Vorhandensein von m\u00f6glichen Schutzvorkehrungen die Beh\u00f6rden verpflichtet, die R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes anzuordnen..<br><br><strong>Die Entscheidung: <\/strong><br><br>Der Supreme Court (Ri Sotomayor) spricht den Gerichten grunds\u00e4tzlich ein Ermessen hinsichtlich der Frage zu, ob bei einer zu bef\u00fcrchtenden Gefahr f\u00fcr das Kindeswohl dem Antrag auf R\u00fcckf\u00fchrung des Kindes stattgegeben wird oder nicht. Dabei tritt es der Ansicht des Berufungsgerichts entgegen, nach der grunds\u00e4tzlich s\u00e4mtliche in Betracht kommende Abhilfema\u00dfnahmen in die Ermessensaus\u00fcbung miteinbezogen werden m\u00fcssen. Dies ergebe sich weder aus dem Wortlaut, noch sonstigen, dem Haager \u00dcbereinkommen zugrundeliegenden Grunds\u00e4tzen. Ebenso wenig folgt er dem Argument Saadas, die Frage, ob dem Kind ein Schaden drohe, k\u00f6nne nur unter Ber\u00fccksichtigung von eventuellen Schutzma\u00dfnahmen beantwortet werden.Der Supreme Court unterscheidet hier zwischen der Frage des Vorliegens einer ernsthaften Gefahr von der Frage m\u00f6glicher Schutzma\u00dfnahmen. Er erkennt jedoch an, dass bei der Frage der Wirksamkeit und Angemessenheit der Ma\u00dfnahmen, oft mitber\u00fccksichtigt werden muss, wie schwer eine Gefahr f\u00fcr das Kind sei.<br><br>Auch aus der zum Teil zusammenfallenden Pr\u00fcfung k\u00f6nne jedoch keine Verpflichtung entnommen werden, kategorisch alle in Betracht kommenden Schutzma\u00dfnahmen in Erw\u00e4gung zu ziehen und zu pr\u00fcfen. Dennoch m\u00fcssten zumindest die Ma\u00dfnahmen Ber\u00fccksichtigung finden, welche entweder von den Parteien vorgetragen wurden oder sich geradezu aufdr\u00e4ngten.<br><br>Insgesamt hat der Gerichtshof dar\u00fcber hinaus folgende, weitere Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Ermessenausaus\u00fcbung aufgestellt:<br><br>1. Eine Einbeziehung der Abhilfema\u00dfnahmen in die Ermessensaus\u00fcbung hat stets im Lichte der Ziele des Haager \u00dcbereinkommens zu erfolgen. Eine generelle Anordnung ein Kind zur\u00fcckzuschicken, sofern Schutzma\u00dfnahmen ersichtlich sind, wird diesen nicht gerecht. Hauptziel des Haager \u00dcbereinkommens sei der Schutz der Interessen von Kindern und ihren Eltern, nicht die R\u00fcckf\u00fchrung eines Kindes an seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort um jeden Preis. Als Beispiel hierf\u00fcr nennt der Gerichtshof sexuelle und andere k\u00f6rperliche oder psychische Misshandlungen, eine schwere Vernachl\u00e4ssigung des Kindes und h\u00e4usliche Gewalt, welche in vielen F\u00e4llen nicht ohne weiteres verhindert werden k\u00f6nnen, wenn das Kind zu dem Elternteil zur\u00fcckgef\u00fchrt werde.<br><br>2. Da bei den anzustellenden Erw\u00e4gungen die physische und psychische Gesundheit des Kindes im Vordergrund steht, ist die Anordnung von Schutzma\u00dfnahmen abzulehnen, wenn anzunehmen ist, dass diese nicht befolgt werden oder ausreichend umgesetzt werde k\u00f6nnen.<br><br>3.Des weiteren ist bei der Ermessenaus\u00fcbung zu beachten, dass das \u00dcbereinkommen die Entscheidung \u00fcber eine R\u00fcckf\u00fchrung strikt vom Sorgerechtsstreit trennt und ein solches betreffende Fragen demnach nicht durch die Anordnung von Abhilfema\u00dfnahmen mitgeregelt werden d\u00fcrfen.<br><br>4. Zudem ist Art. 11 des \u00dcbereinkommens zu beachten, welcher bei der Entscheidung \u00fcber eine R\u00fcckf\u00fchrung ein schnelles Vorgehen vorschreibt, um Rechtssicherheit insbesondere auch hinsichtlich der Festlegung des Sorgerechts zu schaffen. Bereits aus Zeitgr\u00fcnden sei eine umfassende Erw\u00e4gung von Abhilfema\u00dfnahmen im Rahmen einer Ermessenaus\u00fcbung deshalb oft nicht angebracht, welche die Gefahr einer unangemessenen Verz\u00f6gerung bei der Entscheidung \u00fcber R\u00fcckgabeantr\u00e4ge birgt.<br><br>Im Fall Golan v. Saada entschied der Supreme Court, dass die R\u00fcckf\u00fchrungsfrage erneut vom Ausgangsgericht entschieden werden m\u00fcsse. Dieser habe seine urspr\u00fcngliche Entscheidung nicht unter Zugrundelegung der vorgenannten Ermessensgrunds\u00e4tze getroffen, sondern ma\u00dfgeblich auf die Entscheidung des Berufungsgerichts gest\u00fctzt, welches eine Erw\u00e4gung aller m\u00f6glichen Abhilfema\u00dfnahmen vorgeschrieben hatte und somit dem R\u00fcckgabebegehren einen Vorrang vor dem Kindeswohl einger\u00e4umt hatte. Eine erneute Entscheidung nach Ma\u00dfgabe der korrekten rechtlichen Standards sei somit angebracht.<br><br>Bedauerlicherweise kann in dieser Angelegenheit eine weitere Entscheidung die Berufungsgerichts nicht ergehen, da die Mutter, die Antragsgegnerin Saada, im Herbst 2022 verstorben ist. <br><br>Die Anwendung des Konzepts &#8220;Schutzvorkehrungen&#8221; (was dies genau sein sollte blieb \u00fcbrigens offen) bei der Frage der R\u00fcckf\u00fchrungen zu ber\u00fccksichtigen, findet, wie der Supreme Court herausarbeitet, keine Grundlage im HK\u00dc. Entweder liegen die Voraussetzungen des Art. 13 HK\u00dc vor, oder eben nicht. Die Gericht b\u00fcrden im \u00dcbrigen den Beteiligten aber insbesondere den betroffenen Kindern durch die vollkommen \u00fcberzogene Verfahrensf\u00fchrung (die m\u00fcndliche Verhandlung in der ersten Instanz zog sich \u00fcber 9 Tage !) extreme finanzielle Lasten auf und die dadurch verusachte Verfahrensdauer steht im krassen Gegensatz zu den vorgegebenen 6 Wochen pro Instanz (insgesamt also 12 Wochen). <br><br>Sollten SIe Fragen zu diesem Thema haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht. <br><br>Ihr, <br>Dr. Andreas Hanke <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><br><br><\/p>\n\n\n\n<p><br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><br><br><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fast unbemerkt von der breiteren \u00d6ffentlichkeit hat der Supreme Court der Vereinigten Staaten eine wichtige Entscheidung zur Behandlung von Kindesr\u00fcckf\u00fchrungsverfahren auf Grundlage des&#8230;<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":23553,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[453,460,459,490],"tags":[658,657,661,659,660],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24511"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24511"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24511\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":24594,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24511\/revisions\/24594"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/23553"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24511"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24511"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24511"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}