{"id":24330,"date":"2021-03-22T21:10:33","date_gmt":"2021-03-22T21:10:33","guid":{"rendered":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/?p=24330"},"modified":"2021-03-22T21:10:35","modified_gmt":"2021-03-22T21:10:35","slug":"konten-bei-familiengesellschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/konten-bei-familiengesellschaften","title":{"rendered":"Konten bei Familiengesellschaften"},"content":{"rendered":"<p>Bei der Gestaltung von Familiengesellschaften werden wir als Notare immer wieder nach dem Sinn und Zweck der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Buchungskonten gefragt. In den meisten F\u00e4llen werden bei Personengesellschaften n\u00e4mlich 3-4 pers\u00f6nliche Konten eines Gesellschafters festgelegt und so auch in der Buchhaltung gef\u00fchrt. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p>Der informierte Gesellschafter wird n\u00e4mlich &#8211; zun\u00e4chst zu Recht &#8211; einwenden k\u00f6nnen, dass das deutsche Personengesellschaftsrecht eigentlich von einem Ein-Kontenmodell ausgeht. Aus diesem w\u00fcrden dann das Festkapital, alle Entnahmen, alle Verluste und alle stehen gelassenen Gewinnen eines Gesellschafters gebucht werden.<br><br>In der Praxis zeigt sich, dass dies nicht nur unpraktisch und un\u00fcbersichtlich ist, sondern auch zu Fehlern f\u00fchren kann. <br><br>Daher hat es sich eingeb\u00fcrgert, einem Gesellschafter mehrere Konten zuzuordnen:<br><br><strong>1. Zwei-Konten-Modelle<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Fall wird ein Kapitalkonto mit dem festen Kapital des Gesellschafters &#8211; also seiner dauerhaften wirtschaftlichen Beiteilung gef\u00fchrt. Hieran ist meist auch das Stimmrecht und das Gewinnbezugsrecht gekoppelt. Auf dem variablen Kapitalkonto II werden dann Gewinne, Verluste und Entnahmen dieses  Gesellschafters gebucht. <\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>2. Drei-Konten-Modelle<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das v.g. Modell hat einen Nachteil: Gewinne und Verluste aus verschiedenen Jahren werden &#8211; entgegen \u00a7 167 Abs. 2 HGB &#8211; miteinander saldiert. Das kann bei Kommanditisten ein Haftungsrisiko darstellen. Daher wird das Kapitalkonto II im Drei-Konten-Modell aufgespilttet und in ein Konto (II) mit nicht entnahmef\u00e4higen Gewinnen und Verlusten und ein Kapitalkonto III mit entnahmef\u00e4higen Gewinnen und Verlusten gef\u00fchrt. <br><br><strong>3. Vier-Konten-Model<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das 3er Modell wird noch gesteigert durch &#8211; wie sollte es anders sein &#8211; ein Vier-Konten-Modell. Um zu vermeiden, dass stehen gelassene Gewinne mit neuen Verlusten verrechnet werden k\u00f6nnten. Das widerspricht aber dem HGB. Daher wird zur Vermeidung oft ein Verlustverrechnungskonto (IV) gef\u00fchrt. Das deckt dann alle M\u00f6glichkeiten ab. <br><br>In der Praxis der verm\u00f6gensverwaltenden Familiengesellschaften (ohne operativ t\u00e4tigen Betrieb), ist das IV. Konto selten erforderlich. Mindestens zwei Konten sollten allerdings gef\u00fchrt werden. Es schadet aber auch nichts, sich gleich f+r die Maximall\u00f6sung zu entscheiden. Vor allem bei wachsender Anzahl von Familiengesellschaftern ist \u00dcbersichtlichkeit sehr wichtig und dient auch der Streitvermeidung durch Transparenz. <br><br>Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Familiengesellschaften. <br><br>Sch\u00fcller, Notar &amp; Rechtsanwalt<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Gestaltung von Familiengesellschaften werden wir als Notare immer wieder nach dem Sinn und Zweck der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Buchungskonten gefragt. 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