{"id":24324,"date":"2021-02-19T18:45:09","date_gmt":"2021-02-19T18:45:09","guid":{"rendered":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/?p=24324"},"modified":"2021-02-19T18:45:52","modified_gmt":"2021-02-19T18:45:52","slug":"umwandlung-einer-ug-in-eine-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/umwandlung-einer-ug-in-eine-gmbh","title":{"rendered":"Umwandlung einer UG in eine GmbH"},"content":{"rendered":"<p>Die \u00dcberschrift ist nat\u00fcrlich fachlich falsch. Eine UG oder Unternehmergesellschaft ist eine besondere Form der GmbH und kann daher nicht &#8220;umgewandelt&#8221; werden. Der Werdegang zu einer vollwertigen GmbH ist n\u00e4mlich nicht im Umwandlungsgesetz geregelt. Technisch handelt es sich um eine Kapitalerh\u00f6hung der UG mit der diese ihr Stammkapital von mindestens 25.000 EUR erreicht.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Unternehmergesellschaft ist vom Gesetzgeber im GmbHG als &#8220;GmbH auf Raten&#8221; konzipiert. Vom Gewinn der Gesellschaft sind stets 25% in die R\u00fccklagen einzustellen. Sinnvoll ist ein eigenes Buchhaltungskosten f\u00fcr die Pflichtr\u00fccklage nach \u00a7 5a GmbHG. Sobald in der aktuellen Bilanz der Differenzbetrag zwischen UG-Stammkapitalziffer und 25.000 EUR erreicht ist, kann die UG &#8220;umgewandelt&#8221; werden. <br><br><br>Dies ist auch der Grund, warum wir als Notare nur dann die Gr\u00fcndung einer UG (im Regelfall auch ohne Musterprotokoll, sondern mit vollwertiger Satzung) empfehlen. Denn diese Kapitalr\u00fccklage bleibt bis zur Umwandlung geparkt und kann &#8211; anders als Stammkapital &#8211; nicht f\u00fcr unternehmerische Zwecke verwendet werden. Es ist daher \u00fcber Jahre &#8220;totes Kapital&#8221; vorhanden. <br><br><br>Ist die R\u00fccklage angespart, k\u00f6nnen die Gesellschafter eine (Bar-)Kapitalerh\u00f6hung durchf\u00fchren und nach deren registerrechtlicher Umsetzung die Firma in &#8220;[&#8230;] GmbH&#8221; ge\u00e4ndert werden. Hierf\u00fcr ist eine Satzungs\u00e4nderung erforderlich. Dem Registergericht muss das Vorhandensein der R\u00fccklage durch eine aktuelle Bilanz nachgewiesen werden. Es bietet sich daher an, den Vorgang kurz nach Vorliegen der letztj\u00e4hrigen Bilanz durchzuf\u00fchren. Hierdurch kann man weitere Steuerberaterkosten vermeiden. <br><br>Statt der Kapitalerh\u00f6hung aus Gesellschaftsmitteln kann auch eine &#8220;normale&#8221; Kapitalerh\u00f6hung durchgef\u00fchrt werden. In diesem Fall kommt das zus\u00e4tzliche Kapital nicht aus vorhandenen Mitteln der Gesellschaft, sondern von den Gesellschaftern oder einem Dritten. Es gibt zwei Alternativen: Die Barkapitalerh\u00f6hung (es werden liquide Mittel eingebracht) und die Sachkapitalerh\u00f6hung (es werden andere Verm\u00f6genswerte eingebracht). Dienstleistungen oder nicht bewertbare Gegenst\u00e4nde sind nicht einlagef\u00e4hig &#8211; weder bei der Gr\u00fcndung, noch bei der Kapitalerh\u00f6hung. <br><br>Anders als bei der UG-Gr\u00fcndung kann die Kapitalerh\u00f6hung zur Umwandlung in eine vollwertige GmbH auch durch Sacheinlage erfolgen. Diese zun\u00e4chst streitige Frage hat der BGH mit Entscheidung vom 19.04.2011, Az. II II 25\/10) gekl\u00e4rt. M\u00f6glich ist auch die Kombination einer Kapitalerh\u00f6hung aus Gesellschaftsmitteln mit einer Kapitalerh\u00f6hung gegen Bar- oder Sacheinlagen. Bein Barkapitalerh\u00f6hungen mit externen Mitteln gilt auch <strong>nicht <\/strong>das Volleinzahlungsgebot. D.h. das Stammkapital muss zwar mindestens 25.000 EUR betragen. Eingezahlt sein muss jedoch vom erh\u00f6hten Betrag lediglich (mindestens) die H\u00e4lfte. <br><br>Eine Kapitalerh\u00f6hung aus Gesellschaftsmitteln kann nur durchgef\u00fchrt werden, wenn in der Bilanz <strong>Kapitalr\u00fccklagen<\/strong> oder <strong>Gewinnr\u00fccklagen<\/strong> ausgewiesen sind. D.h. Sachkpitalerh\u00f6hungen aus Gesellschaftsmitteln sind nicht m\u00f6glich. In den R\u00fccklagenkonten m\u00fcssen mindestens die Erh\u00f6hungsbetr\u00e4ge ausgewiesen sein. Die Bilanz muss <strong>gepr\u00fcft<\/strong> und mit dem uneingeschr\u00e4nkten Abschlussvermerk des Pr\u00fcfers (Wirtschaftspr\u00fcfer oder, im Falle kleiner und mittelgro\u00dfer Gesellschaften, vereidigter Buchpr\u00fcfer) versehen sein. Die Bilanz selbst darf nicht \u00e4lter als 8 Monate sein. Sonst muss eine &#8220;frische&#8221; Zwischenbilanz erstellt werden. <br><br>Es ist zu empfehlen, entweder eine Kapitalerh\u00f6hung aus Gesellschaftsmitteln aus einer \u00a7 5a GmbHG-R\u00fccklage oder aus Barmitteln der Gesellschafter durchzuf\u00fchren. <br><br>Insgesamt werden Sie als Gr\u00fcnder feststellen, dass eine gut laufende UG in der Summe bis zum Erreichen des GmbH-Status deutlich h\u00f6here Kosten verursacht, als eine Gr\u00fcndung als GmbH von Anfang an. Sie ist daher aus notarieller Sicht nur dann zu empfehlen, wenn zur Gr\u00fcndung auf keinen Fall 12.500 EUR  als Stammkapital aufgebracht werden k\u00f6nnten. <br><br>Wenn Sie eine UG in eine GmbH umwandeln wollen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir senden Ihnen ein entsprechendes Datenblatt zum Ausf\u00fcllen zu, erstellen nach Auftragserteilung die Entw\u00fcrfe. Anschlie\u00dfend k\u00f6nnen wir gerne alle n\u00f6tigen Schritte beurkunden. <br><br>Dominik Sch\u00fcller, Notar &amp; Rechtsanwalt<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u00dcberschrift ist nat\u00fcrlich fachlich falsch. Eine UG oder Unternehmergesellschaft ist eine besondere Form der GmbH und kann daher nicht &#8220;umgewandelt&#8221; werden. 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