{"id":24295,"date":"2020-11-16T15:07:14","date_gmt":"2020-11-16T15:07:14","guid":{"rendered":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/?p=24295"},"modified":"2020-11-23T12:18:43","modified_gmt":"2020-11-23T12:18:43","slug":"das-notarielle-bieterverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/das-notarielle-bieterverfahren","title":{"rendered":"Das notarielle Bieterverfahren"},"content":{"rendered":"<p>Welchen Verkehrswert eine Immobilie hat, l\u00e4sst sich in der Praxis nur schwer ermitteln. Denn der Verkehrswert entspricht dem Betrag, den ein Dritter zu zahlen bereit ist. Dies l\u00e4sst sich praktisch nur durch eine \u00f6ffentliche Versteigerung mit einem repr\u00e4sentativen Bieterkreis feststellen. Denn selbst mit einem teuren Gutachten l\u00e4sst sich der tats\u00e4chliche Verkehrswert nur anhand von objektivierten Kriterien mathematisch sch\u00e4tzen. <br><br>M\u00f6glich w\u00e4re stets ein Auktion als &#8220;gro\u00dfe L\u00f6sung&#8221; einer Versteigerung. <br><br>Eine weitere &#8211; weniger aufw\u00e4ndigere Option &#8211; ist ein Bieterverfahren unter Einschaltung eines Notars. Dies kann beispielsweise wie folgt ablaufen:<br><br>1. Der Verk\u00e4ufer (ggf. Makler) bietet die Immobilie in Internetportalen oder auf anderen Wegen am Markt an und \u00fcbermittelt den Interessenten die erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich eines Kaufvertragsentwurfes, bei dem nat\u00fcrlich die K\u00e4uferdaten und der Kaufpreis fehlen. Kaufpreisverhandlungen finden nicht statt und werden abgeblockt. <br><br>2. Statt dessen werden Kaufinteressenten aufgefordert, sich unverbindlich als Bieter zu registrieren und das Kaufpreisgebot in verschlossenem Umschlag dem mit dem Bieterverfahren und sp\u00e4teren Beurkundungsverfahren beauftragten Notar zuzusenden. Hierzu wird ein entsprechende Formular bereitgestellt. <br><br>3. Der Notar nimmt die verschlossenen Umschl\u00e4ge entgegen und hebt sie bis zum vorab festgelegten Tag der \u00d6ffnung der Gebote auf. <br><br>4. \u00dcber die Er\u00f6ffnung &#8211; bei dem der Verk\u00e4ufer anwesend ist &#8211; erstellt der Notar ein Protokoll. Alle Gebote werden protokolliert. Die Bieter werden nicht namentlich aufgef\u00fchrt, sondern lediglich nummeriert. <br><br>5. S\u00e4mtliche Bieter erhalten eine elektronische Kopie der notariellen Urkunde, nicht jedoch die Kontaktdaten des Verk\u00e4ufers. <br><br>6. Der Verk\u00e4ufer selbst tritt mit dem H\u00f6chstbieter in Kontakt und trifft die letzten individuellen Vereinbarungen.<br><br>7. Anschlie\u00dfend wird der Kaufvertrag beurkundet. <br><br>8. Kommt der Vertrag nicht zustande, kann der Verk\u00e4ufer mit dem Bieter mit dem zweith\u00f6chten Gebot in Kontakt treten. <br><br>Nachverhandlungen zwischen Bieter und Verk\u00e4ufer kann man durch die Gestaltung des Verfahrens ausschlie\u00dfen. Dieses Verfahren ist f\u00fcr die Bieter transparent und minimiert das Gef\u00fchl, dass lediglich gemauschelt wird &#8211; wie es bei anders konstruierten Bieterverfahren der Fall sein kann. Das Verfahren biete nicht nur den Vorteil, dass so der Markpreis sinnvoll und transparent ermittelt werden kann. Es kann bei besonderen Verkaufskonstellationen &#8211; z.B. druch einen Betreuer, Testamentsvollstrecker oder Erbengemeinschaft &#8211; auch dazu f\u00fchren, dass erforderliche Gehmigungen erteilt werden. Bei uneinigen oder verstrittenen Erbengemeinschaften kann so die Verkaufsbereitschaft der Miterben gef\u00f6rdert werden. <br><br>In all diesen F\u00e4llen ist der Notar bereits im vorvertraglichen Verkaufsprozess neutraler Gestalter f\u00fcr alle Beteiligte des Verfahrens. <br><br>Sofern Sie Interesse an einem solchen Verfahren haben, kommen Sie gerne auf uns zu.  <\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welchen Verkehrswert eine Immobilie hat, l\u00e4sst sich in der Praxis nur schwer ermitteln. 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