{"id":24210,"date":"2020-08-24T09:19:23","date_gmt":"2020-08-24T09:19:23","guid":{"rendered":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/?p=24210"},"modified":"2020-08-24T09:19:25","modified_gmt":"2020-08-24T09:19:25","slug":"family-office-mit-minderjaehrigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/family-office-mit-minderjaehrigen","title":{"rendered":"Family-Office mit Minderj\u00e4hrigen"},"content":{"rendered":"<p>Bei h\u00f6herem Familienverm\u00f6gen ist es steuerlich, aber auch f\u00fcr die Planung und Sicherung des Familienverm\u00f6gens in fast allen F\u00e4llen sinnvoll, eine Familiengesellschaft (GbR, KG, GmbH &amp; Co. KG, GmbH, Stiftung) zu gr\u00fcnden. Nachfolgende Generationen werden in diesen F\u00e4llen bereits fr\u00fchzeitig in das Familienverm\u00f6gen mit eingebunden. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Nicht selten sollen auch bereits minderj\u00e4hrige Kinder (oder Enkelkinder) an einer solchen Gesellschaft beteiligt werden. In diesen F\u00e4llen scheiden einige Gesellschaftsformen aus. Die Auswahl der richtigen Gesellschaftform ist jedoch nicht Thema dieses Beitrages. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Bei solchen Gestaltungen muss stets die Einschaltung des Familiengerichts ber\u00fccksichtigt werden. Denn nach \u00a7 1822 BGB bed\u00fcrfen die Eltern dessen Zustimmung, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der auf den entgeltlichen Erwerb oder die Ver\u00e4u\u00dferung eines Erwerbsgesch\u00e4fts gerichtet ist oder bei einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgesch\u00e4fts eingegangen wird. Grundlage ist meist ein Schenkungsvertrag. Denn die Anteile an einer existierenden Familiengesellschaft werden im Regelfall den Minderj\u00e4hrigen &#8211; aufschiebend bedingt auf die Eintragung im Handelsregister &#8211; geschenkt. Gegenleistungen sind nicht von ihnen zu erbringen. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Das OLG Schleswig hat in Fall einer Familiengesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft hierzu ausgef\u00fchrt:<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>&#8220;<em>\u00a7 1822 Nr. 3 BGB soll das mit dem Betrieb eines Erwerbsgesch\u00e4fts verbundene \u2013 abstrakte \u2013 Risiko von Sch\u00e4den oder Nachteilen f\u00fcr das Verm\u00f6gen des M\u00fcndels bzw. Minderj\u00e4hrigen erfassen. [&#8230;] Mit dem 3. Fall &#8211; der Eingehung eines Gesellschaftsvertrages zum Betrieb eines Erwerbsgesch\u00e4fts &#8211; soll die besondere Schutzbed\u00fcrftigkeit des Minderj\u00e4hrigen im Hinblick auf die dauerhafte gesellschaftsrechtliche Bindung von Person und Verm\u00f6gen des Minderj\u00e4hrigen und das besondere Haftungsrisiko erfasst werden, das sich aus der gemeinsamen unternehmerischen T\u00e4tigkeit mit anderen sowie aus der gegen\u00fcber Dritten unbeschr\u00e4nkten Vertretungsmacht der vertretungsberechtigten Gesellschafter ergibt.&#8221;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Im konkrten Fall hat das Gericht die Genehmigungsbed\u00fcrftigkeit der \u00dcbertragung der Gesch\u00e4ftanteile bejaht. Es handeltes sich zwar auf der obersten Gesellschaftsebene um eine Verm\u00f6gensverwaltende KG. Diese war jedoch Gesellschafterin von drei unterschiedlichen Tochtergesellschaften, die ihrerseits gewerblich t\u00e4tig waren (Vermietung von Gewerbeimmobilien, Elektroinstallationsbetrieb mit Elektrofachhandel und Hotel mit Restaurant). Daher bedurfte die Schenkung der Zustimmung des Familiengerichts.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Diese war jedoch zu erteilen. Denn wie sich bereits aus \u00a7 1822 BGB ergbit, ist nicht jede Minderj\u00e4hrigenbeteiligung an einem Erwerbsgesch\u00e4ft verboten. Das Gericht muss nur pr\u00fcfen, ob der Erwerb f\u00fcr den Minderj\u00e4hrigen mit \u00fcber die Vorteile hinausgehende, abstrakte Risiken oder Nachteile verbunden ist. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht hat hierzu ausgef\u00fchrt:<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><em>&#8220;Ma\u00dfgeblich ist, ob das genehmigungsbed\u00fcrftige Rechtsgesch\u00e4ft bei Abw\u00e4gung aller konkreten Vor- und Nachteile zum Zeitpunkt der Entscheidung insgesamt dem Interesse und Wohl des Kindes entspricht. Die Erw\u00e4gungen sind vom Standpunkt eines verst\u00e4ndigen, die Tragweite des Gesch\u00e4fts \u00fcberblickenden Vollj\u00e4hrigen aus vorzunehmen. Bei Eingehung eines Gesellschaftsvertrages ist eine Prognose geboten, bei der unternehmerische und wirtschaftliche Risiken unter Einbeziehung von Zweckm\u00e4\u00dfigkeitserw\u00e4gungen zu bewerten sind. Dabei ist allerdings nicht jedes mit der Beteiligung an einem Erwerbsgesch\u00e4ft verbundene wirtschaftliche Risiko vom Minderj\u00e4hrigen fernzuhalten. Es gen\u00fcgt, wenn im Ganzen gesehen, das Rechtsgesch\u00e4ft f\u00fcr den Minderj\u00e4hrigen vorteilhaft ist. [&#8230;] Nach diesem Ma\u00dfstab entspricht die Beteiligung des Antragstellers an der Gesellschaft als Kommanditist insgesamt seinem Interesse und Wohl. Das wirtschaftliche Risiko beschr\u00e4nkt sich f\u00fcr den Antragsteller mit seinem Eintritt als Kommanditist auf den Verlust der bereits von seinem Vater erbrachten Kommanditeinlage, was allenfalls die m\u00f6glichen Vorteile der unentgeltlichen Anteils\u00fcbertragung verringert, diese aber nicht rechtlich nachteilig oder risikobehaftet macht.&#8221;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht fasst damit anschaulich zusammen, dass es eine Frage der (guten) Gestaltung ist, ob der Beteiligung eines Minderj\u00e4hrigen an einer Familiengesellschaft zugestimmt wird. H\u00e4ufig verkennen Familiengerichte ihre Pr\u00fcfungskompetenz und versuchen jedes nur erdenkliche Risiko vom Minderj\u00e4higen fernzuhalten. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Wir sind als Notare auf die Gestaltung und den Aufbau von Familiengesellschaften spezialisiert. Wir beraten Sie hierzu gerne &#8211; auch bei der Beteiligung von Minderj\u00e4hrigen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei h\u00f6herem Familienverm\u00f6gen ist es steuerlich, aber auch f\u00fcr die Planung und Sicherung des Familienverm\u00f6gens in fast allen F\u00e4llen sinnvoll, eine Familiengesellschaft (GbR,&#8230;<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":23525,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":true,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[468,490],"tags":[510,501,530,529],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24210"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24210"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24210\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":24212,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24210\/revisions\/24212"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/23525"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24210"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24210"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24210"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}