{"id":23898,"date":"2020-03-24T08:44:13","date_gmt":"2020-03-24T08:44:13","guid":{"rendered":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/?p=23898"},"modified":"2020-03-24T10:55:02","modified_gmt":"2020-03-24T10:55:02","slug":"mietminderungen-wegen-corona","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/mietminderungen-wegen-corona","title":{"rendered":"Mietminderungen wegen Corona?"},"content":{"rendered":"<p class=\"has-medium-font-size\">Eine der von Gewerbemietern meistgestellten Fragen der vergangenen Woche betrifft die Zahlung der Miete in Corona-Zeiten. Ganzen Branchen ist fast von einem Tag auf den anderen der gesamte Umsatz weggebrochen. Hotels k\u00f6nnen keine \u00dcbernachtungen f\u00fcr Touristen anbieten, Restaurants sind sp\u00e4testens seit Montag geschlossen und viele andere Berufsgruppen k\u00f6nnen aufgrund der verschienenden Verordnungen der vergangenen Tage ihre Dienstleistungen nicht mehr anbieten. Trotzdem naht das Ende des Monats und der Vermieter wartet auf sein Geld. Zwar plant die Bundesregierung ein Schuldnerschutzgesetz, das vor allem auch Mieter sch\u00fctzen soll. Geplant sind bisher jedoch lediglich Ma\u00dfnahmen, die einen Zahlungsverzug bzw. eine K\u00fcndigung bis zum 30.09.2020 verhindern. Geht der Gesetzgeber also davon aus, dass Mieter weiterhin zu 100% ihre Miete zahlen m\u00fcssen? Bei Wohnraum leuchetet das ein: Selten wurden die eigenen vier W\u00e4nde so intensiv genutzt wie in den vergangenen und zuk\u00fcnftigen Wochen. Mietzahlungen f\u00fcr einen praktisch ungenutzten Gewerberaum scheinen auf den ersten Blick jedoch f\u00fcr Gewerbemieter ungerecht zu sein. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Beitrag widmet sich der Frage nach der M\u00f6glichkeit einer Mietminderung. In einem weiteren Artikel auf unserer Seite wird die Frage der K\u00fcndigung des Mietvertrages durch den Mieter thematisiert. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2>1. keine gesetzliche Regelung<br><br><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Zur Klarstellung: Aktuell gibt es keine gesetztliche Regelung im Mietrecht f\u00fcr eine Pandemie-Fall. Falls Sie hierzu etwas im Internet finden, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine \u00f6sterreichische Webseite. Dort regeln die \u00a7\u00a7 1104, 1105 des Allgemeinen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (ABGB), dass die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses in einem solchen Sachverhalt entfallen kann. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber hierzu auch in Deutschland eine Regelung trifft. <br><\/p>\n\n\n\n<p>  <\/p>\n\n\n\n<h2>2. entf\u00e4llt die Mietzahlungsverpflichtung?<br><br><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Solange der Vermieter dem Mieter die Mietsache selbst (also den oder die Raum\/R\u00e4ume bzw. Fl\u00e4chen) zur Verf\u00fcgung stellt, muss der Mieter auch die vereinbarte Gegenleistung bezahlen. In den wenigsten F\u00e4llen wird der Mietvertrag eine ausdr\u00fcckliche Regelung f\u00fcr einen Pandemie-\/Epedemie-Fall treffen. Ich prognostiziere, dass gro\u00dfe Mieter sp\u00e4testens jetzt Regelungen f\u00fcr solche F\u00e4lle in ihre Vertragsmuster aufnehmen werden. Anders w\u00e4re die Mietzahlungsverpflichtung zu bewerten, wenn sich ein Gesetz oder eine Verordnung an die <strong>Vermieter <\/strong>richten w\u00fcrde. Verb\u00f6te der Gesetzgeber oder die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden eine Vermietung an Dritte, w\u00e4re der Vermieter selbst nicht mehr legal zur Vermietung in der Lage. Dies betrifft insbesondere Mieter, die Ferienwohnungen o.\u00e4. angemietet haben. Nun kann man nat\u00fcrlich der Meinung sein, dass es keinen Unterschied machen kann, ob sich der Gesetz-\/Verordnungsgeber an den Vermieter oder den Gewerbetreibenden richtet. Es wird daher auch argumentiert, dass der Vermieter in einer solchen Situation dem Mieter die Mietsache nicht mehr zu dem vereinbarten Zweck zur Verf\u00fcgung stellen kann. Ich denke jedoch nicht, dass die Gerichte die Mietzahlung mit diesem einfachen Arguement v\u00f6llig entfallen lassen werden. Konsequenterweise m\u00fcsse man dann n\u00e4mlich auch Mieterk\u00fcndigungen und Schadensersatzanspr\u00fcche von Mietern pr\u00fcfen. Die Risikoverteilung w\u00fcrde dann v\u00f6llig einseitig zulasten der Vermieter vorgenommen werden. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2>3. Mietminderung<br><br><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Eine Mietminderung setzt nach der gesetzlichen Regelung (\u00a7 536 BGB) voraus, dass die Mietsache mit einem Mangel behaftet ist. Da die meisten Mietr\u00e4ume trotz Corona praktisch ohne Probeme (ggf. zu anderen Zwecken) nutzbar w\u00e4ren, tendiert man im ersten Moment dazu, einen mietrechtlichen Mangel zu verneinen. Allerdings ist anerkannt, dass auch \u00f6ffentlich-rechtliche M\u00e4ngel im Rahmen des \u00a7 536 BGB zu ber\u00fccksichtigen sind. Ein Vermietungsverbot w\u00fcrde daher auf der Sph\u00e4re der Vermieters zu einem Mangel f\u00fchren. In der Person des Mieters liegende \u00f6ffentlich-rechtliche Problem k\u00f6nnen dem Mieter regelm\u00e4\u00dfig auch durch AGB-Regelung auferlegt werden. Bei in der Mietsache liegenden \u00f6ffentlich-rechtlichen M\u00e4ngeln ist dies hingegen nicht so einfach zuzuornden. Nicht jedes \u00f6ffentlich-rechtliche Beeintr\u00e4chtigung kann in einem AGB-Vertrag dem Mieter auferlegt werden. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Man stelle sich vor, in einem AGB-Mietvertrag st\u00fcnde die Regelung: &#8220;Im Fall einer Pandemie und damit einhergehenden Betriebsunterbrechung bleibt der Mieter zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob sie gesetzliche Regelungen oder Verordnungen an den Vermieter oder den Mieter oder beide richten.&#8221; Man h\u00e4tte vor einigen Wochen durchaus zu dem Ergebnis kommen k\u00f6nnen, dass es sich um eine einseitig den Mieter belastende AGB-Klausel handelt. Diese w\u00e4re dann nach \u00a7 307 BGB unwirksam. Es w\u00fcrde dann die gesetzliche Regelung gelten. Dies wiederum setzt jedoch voraus, dass man das &#8220;Pandemie-Risiko&#8221; einseitig dem Vermieter auferlegt. In anderen F\u00e4llen hat dies der BGH in der Vergangenheit getan und z.B. wie folgt apodiktisch formuliert: &#8221; Wie der Senat wiederholt dargelegt hat, f\u00e4llt es in den Verantwortungsbereich des Mieters von Gewerberaum, als Unternehmer die Erfolgsaussichten eines Gesch\u00e4fts in der von ihm gew\u00e4hlten Lage abzusch\u00e4tzen.&#8221; Das h\u00f6rt sich hart und eindeutig an. Einen Pandemie-Fall hatte der BGH jedoch noch nicht zu entscheiden. Trotzdem f\u00e4llt es schwer, dass der die Rechtsprechung im Rahmen der Minderung dem Vermieter einseitig ein solches Risiko auferlegen wird. Der Kollege <a href=\"https:\/\/www.konii.de\/news\/muller-radack-schultz-geschaftsraummieter-konnen-aufgrund-corona-krise-unter-umstanden-anpassung-der-mieten-verlangen-202003196514\">Dr. Michael Schultz<\/a> h\u00e4lt das zwar f\u00fcr m\u00f6glich. Die entscheidenden Fragen werden sich aus meiner Sicht aber eher beim Anspruch auf eine Vertragsanpassung stellen. Denn Ergebnis einer Minderung ist eine automatische Reduzierung der geschuldeten Miete um den Grad der Nutzungsbeeintr\u00e4chtigung. Es kann im Rahmen der Minderung in den meisten F\u00e4llen aus Mietersicht nur auf eine Reduzierung auf Null hinauslaufen. Auch das kann zu ungerechten Ergebnissen f\u00fchren. Die Mietminderung ist daher nicht sonderlich gut f\u00fcr individuelle L\u00f6sungen geeignet. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2>4. Anspruch auf Corona-Vertragsanpassung<br><br><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Zu &#8220;gerechteren&#8221; Ergebnissen k\u00e4me man mit einer individuellen Vertragsanpassung. Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen die Vertragsparteien eine solche indviduell vereinbaren. Doch das Gesetz sieht auch einen einseitigen \u00c4nderungsanspruch vor: \u00a7 313 Abs. 1 BGB liest sich wie folgt:<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><em>&#8220;Haben sich Umst\u00e4nde, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend ver\u00e4ndert und h\u00e4tten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Ver\u00e4nderung vorausgesehen h\u00e4tten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unver\u00e4nderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.&#8221;<\/em><br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Der Nichtjurist wird frohlocken und das Problem als gel\u00f6st ansehen. Der Jurist wei\u00df, dass erst jetzt die Probleme anfangen. Ein Kollege schreibt hierzu Folgendes:<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><em>&#8221; Bisher stand die Rechtsprechung im gewerblichen Mietrecht einem R\u00fcckgriff auf diese Grunds\u00e4tze ablehnend gegen\u00fcber. [&#8230;] Mit Blick auf das historische Ausma\u00df der Corona-Krise und die damit verbundene Dauer und Intensit\u00e4t der wirtschaftlichen Belastung der Mieter, mag sich allerdings eine abweichende Linie in der Rechtsprechung entwickeln, die derzeit noch nicht absehbar ist.&#8221;<\/em><br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Das h\u00f6rt sich zun\u00e4chst &#8211; aus Mietersicht &#8211; gerecht an; l\u00e4sst sich aber leder dem Gesetz nicht entnehmen. Denn Grundvoraussetzung ist zun\u00e4chst, dass &#8220;<strong>Umst\u00e4nde<\/strong>&#8221; zwischen den Mietvertragsparteien zur Vergragsgrundlagen geworden sein m\u00fcssen. Subjektiv wird sich allerdings beim Anschluss des Mietvertrages <strong>keiner <\/strong>der Vertragsparteien \u00fcber eine Pandemie oder \u00e4hnliche Umst\u00e4nde Gedanken gemacht haben. Daher kann es sich hierbei nur um <strong>solche <\/strong>Erwartungen handeln, von denen beide Seiten automatisch die gleiche Annahme und daher weder eine Vereinbarung, noch eine Verhandlung f\u00fcr erforderlich gehalten haben. Die Kommentarliteratur beschreibt dies mit dem Begriff &#8220;<strong>gro\u00dfe Gesch\u00e4ftsgrundlage&#8221;<\/strong>. Hierbei handelt es sich um &#8220;die dem Vertrag in der Regel zugrunde liegende Erwartung, dass sich die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen nicht grundlegend ver\u00e4ndern&#8221; (siehe Gr\u00fcneberg in Palandt \u00a7 313 Rn. 5). Beispielhaft werden Kriege, kriegs\u00e4hnliche Entwicklungen, W\u00e4hrungsverfall und andere grundlagende \u00c4nderungen der politische, wirtschaftliochen oder sozialen Verh\u00e4ltnisse genannt. Es ist wenig Phantasie erforderlich, um zumindest mit den aktuellen Entwicklungen nah an solche F\u00e4lle heran zu kommen. Denn auch Regelungen f\u00fcr den Kriegsfall werden regelm\u00e4\u00dfig von Mietvertragsparteien nicht getroffen. Man geht stillschweigen davon aus oder hofft beidseitig, dass solche F\u00e4lle nicht eintreten werden. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Ist die Vorstellung, dass <strong>keine Pandemie<\/strong> eintreten wird und die Nutzung der Mietsache \u00fcber einen signifikaten Zeitraum unm\u00f6glich machen wird aber dadurch Gesch\u00e4ftsgrundlage eines Mietvertrages geworden? Das Zitat von Gr\u00fcneberg im Palandt treibt dem Mieter Angestschwei\u00df auf die Stirn: &#8220;Dagegen k\u00f6nnen die durch wirtschaftliche oder soziale Katastrophen verursachte allgemeine Not und die damit einhergehenden Probleme nicht mit Hilfe des \u00a7 313 BGB gel\u00f6st werden.&#8221; Diese Regelung muss einem Gesetz \u00fcberlassen bleiben. In der Nachkriegzeit hat es ein solches Gesetz schon einmal gegeben: N\u00e4mlich das Gesetz \u00fcber die richterliche <a href=\"https:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl152s0198.pdf%27%5D__1584985862604\">Vertragshilfe<\/a>. Gl\u00fccklicherweise sind wir von einer &#8220;<strong>allgemeinen Not<\/strong>&#8221; und kriegs\u00e4hnlichen Zust\u00e4nden bislang noch verschont. Die gravierenden wirtschaftlichen Probleme betreffen in der ersten Phase nur bestimmte Betriebe. Andere Unternehmen profitieren geradezu von COVID-19. Nach meiner Ansicht m\u00fcssten sich die wirtschaftlichen Folgen sich praktisch und gravierend auf die gesamte Bev\u00f6lkerung auswirken. Allerdings sind durchaus Szenarien denkbar, in denen der Gesetzgeber noch mehr eingreifen muss. Das er sich mit diesen Fragen im Ergebnis bereits besch\u00e4ftigt, zeigt das aktuelle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das auch Regelungen zum Mietrecht vorsieht. Insofern ist eine Neuauflage eines Vertragshilfegesetzes in gewissen Grenzen bereits beschlossene Sache.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Es d\u00fcrfte sich daher um Umst\u00e4nde der sog. kleinen (und damit subjektive) Gesch\u00e4ftsgrundlage und nicht um eine Situation handeln, die nur durch Gesetz und nicht durch Vertragsanpassung korrigiert werden kann. Der Vermieter wird stillschweigend davon ausgegangen sein, dass ihm der Gesetzgeber die Vermietung der Mietsache nicht grunds\u00e4tzlich verbietet und der Mieter hat wohl kaum angenommen, dass ihm ohne sein Verschulden sein Betrieb in der Mietsache beh\u00f6rdlich verboten wird. Es handelt sich daher aus meiner Sicht um im Ergebnis gleichgerichtete, gemeinsame Vorstellungen der Vertragsparteien. Auch \u00fcber die Klippe der &#8220;schwerwiedenden&#8221; Ver\u00e4nderungen wird man &#8211; insbesondere bei noch l\u00e4nger andauernden Schlie\u00dfungen wohl nehmen k\u00f6nnen. Ich meine daher, dass ein Vertragsanpassungsanspruch bestehen d\u00fcrfte. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2>5. Vertragsanpassung<br><br><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">H\u00e4tte man beiden Vertragsparteien im Vorfeld mitgeteilt, dass w\u00e4hrend des Mietverh\u00e4ltnisses eine schwerwiedende Pandemie mit Auswirkunden auf die Vermietung bzw. aus den Betrieb auftreten w\u00fcrde, h\u00e4tten wohl beide Seiten eine vertragliche Regelung getroffen oder verlangt. Die schwierige Frage ist jedoch, ob und in welchem Umfang eine Vertragsanpassung (zugunsten des Mieters) verlangt werden kann. Das Gesetz trifft hierzu keine Aussage. Im Vertrag sind regelm\u00e4\u00dfig keine positiven Regelungen f\u00fcr den Mieter zu erwarten. Die Rechtsprechung b\u00fcrdet das wirtschaftlich Verwendungsrisiko eher ihm als dem Vermieter auf. Das kingt zun\u00e4chst nach unerfreulichen Nachrichten f\u00fcr den Mieter. Allerdings ist die COVID-19-Pandemie ein bislang nicht dagewesenen Vorgang, den man &#8211; anders als besipielsweise eine Rezessionen oder eine Wirtschaftskrise &#8211; nicht einseitig dem Mieter als Riskotr\u00e4ger auflasten kann. Nach meiner Einsch\u00e4tzung werden die Gerichte vor allem in den unteren Instanzen mit Augema\u00df und Ber\u00fccksichtigung von \u00a7 242 BGB (Treu und Glauben) Abw\u00e4gungen vornehmen. Schwieriger wird es jedoch, wenn der Betrieb des Mieters weiterhin m\u00f6glich bleibt, er jedoch aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage wirtschaftliche Probleme bekommt. Oder er seinen Betrieb nicht schlie\u00dfen <strong>muss<\/strong>, es aber als Vorsichtsma\u00dfnahme tut. Hier wird es eher bei dem Grundsatz bleiben, dass der Mieter das wirtschaftliche Risiko seines wirtschaftlichen Erfolges tr\u00e4gt. Der Vermieter zieht n\u00e4mlich nur &#8220;Zins&#8221; aus seiner Immobilie. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2>6. Loose-loose-Situation<br><br><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Wie kann eine Vertragsanpassung aussehen? Keiner wird dies pauschal beantworten k\u00f6nnen. Denkbar w\u00e4re nat\u00fcrlich die salomonische Entscheidung einer Reduzierung der Miete auf 50%. Aber auch das kann im Einzelfall f\u00fcr den Mieter ohne Umsatz und R\u00fccklagen zu viel sein. Die geplanten gesetzlichen Stundungsregelungen werden daher auf jeden Fall <strong>zus\u00e4tzlich <\/strong>n\u00f6tig sein. Ein anderer Ansatzpunkt k\u00f6nnte der Umsatz des Mieters sein. Zumindest wird der Vermieter aber erwarten k\u00f6nnen, dass die laufenden Kosten (Betriebskosten, Finanzierung u.\u00e4.) weiter getragen werden. <br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2>7. Einigung finden<br><br><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\">Der einzige Rat an die Vertragsparteien kann eigentlich nur lauten: Einigt euch! Und zwar auf eine im Einzelfall f\u00fcr beide Seite tragbare und gerechtet L\u00f6sung dieser loose-loose-Situation. Auch hier kann man nur an die Vernunft der Beteiligten appellieren. Da es um sehr viel Geld gehen kann, steht eines fest: Viele F\u00e4lle werden zu den Gerichten diese Republik getragen werden, so dass wir noch in diesem Jahr die ersten Antworten zu diesen Fragen erhalten werden. Und am Ende hei\u00dft es dann vermutlich wieder &#8220;hard cases make bad laws&#8221;.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p> <\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine der von Gewerbemietern meistgestellten Fragen der vergangenen Woche betrifft die Zahlung der Miete in Corona-Zeiten. Ganzen Branchen ist fast von einem Tag&#8230;<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":23550,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":true,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[455,456,490],"tags":[506,502,507,504,508,505,503],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23898"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23898"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23898\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":23924,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23898\/revisions\/23924"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/23550"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23898"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=23898"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=23898"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}