{"id":23645,"date":"2020-01-28T22:41:51","date_gmt":"2020-01-28T22:41:51","guid":{"rendered":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/?p=23645"},"modified":"2020-11-23T12:19:50","modified_gmt":"2020-11-23T12:19:50","slug":"billigloesung-notarielles-testament","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/billigloesung-notarielles-testament","title":{"rendered":"BILLIGL\u00d6SUNG NOTARIELLES TESTAMENT"},"content":{"rendered":"<p>Das notarielle Testamente und letztwillige Verf\u00fcgungen sinnvoll sind, d\u00fcrfte aus der Feder eines Notars sich verst\u00e4ndlich anh\u00f6ren \u2013 verdient der Notar doch gerade hiermit seinen Lebensunterhalt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass ein notarielles Testament jedoch in vielen F\u00e4llen Geld spart, ist den meisten Mandanten unbekannt. Zur Erkl\u00e4rung:<\/p>\n\n\n\n<p>Ausgenommen von dieser Hypothese sind solche Erbf\u00e4lle, in denen der oder die Erben ihre Erbenstellung&nbsp;<strong>nicht<\/strong>&nbsp;nachweisen m\u00fcssen bzw. die zust\u00e4ndige Stelle einen Nachweis durch ein eigenh\u00e4ndiges Testament f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt. Das ist jedoch sehr h\u00e4ufig gerade nicht der Fall. Geh\u00f6rt zum Verm\u00f6gen des Verstorbenen eine Immobilie oder ein noch so kleiner Anteil hieran, muss die Erbenstellung dem Grundbuchamt durch einen Erbschein nachgewiesen werden. Auch bei Bank- oder Versicherungsguthaben werden die Unternehmen in aller Regel einen Erbennachweis in Form eines Erbscheins verlangen \u2013 insbesondere, wenn es noch nicht einmal ein eindeutiges, handschriftliches Testament gibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Mittel der Wahl ist in diesen F\u00e4llen der Erbschein. Ein Antrag auf Erlass eines solchen kann formlos beim Nachlassgericht gestellt werden. Der Antragsteller muss jedoch die im Antrag enthaltenen Angaben eidesstattlich versichern. Dies geschieht entweder vor einem Notar oder vor dem Nachlassgericht. Bereits hierbei ist die T\u00e4tigkeit des Notars g\u00fcnstiger:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Notargeb\u00fchren incl. Umsatzsteuer f\u00fcr eidesstattliche Versicherung:<\/strong><br>Nachlasswert 100.000 = 324,87 \u20ac<br>Nachlasswert 500.000 = 1.112,65 \u20ac<br>Nachlasswert 1.000.000 = 2.064,65 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gerichtskosten (umsatzsteuerfrei) f\u00fcr eidesstattliche Versicherung:<\/strong><br>Nachlasswert 100.000 = 513,00 \u20ac<br>Nachlasswert 500.000 = 1.768,00 \u20ac<br>Nachlasswert 1.000.000 = 2.668,00 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p>Vor allem in Gro\u00dfst\u00e4dten sind Termin bei einem Notar deutlich schneller zu bekommen, als beim Amtsgericht. Zudem kann der Notar auch den Erbscheinsantrag (und damit die rechtliche Aufarbeitung des Erbfalles insoweit) mit vornehmen. Hierf\u00fcr werden&nbsp;<strong>keine<\/strong>&nbsp;weiteren Geb\u00fchren berechnet. Beim Amtsgericht muss hingegen der Antrag selbst gestellt werden, nur die eidesstattliche Versicherung erfolgt dann vor dem Nachlassgericht.<\/p>\n\n\n\n<p>In beiden F\u00e4llen kommen die Gerichtskosten f\u00fcr die Erbscheinserteilung hinzu.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Wichtigste ist jedoch: Ein Erbschein ist&nbsp;<strong>nicht<\/strong>&nbsp;erforderlich, wenn der Erbe seine Stellung durch ein er\u00f6ffnetes, notarielles Testament oder Erbvertrag nachweisen kann. D.h. ein solches&nbsp;<strong>ersetzt den Erbschein<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten f\u00fcr die Beurkundung (incl. Entwurf, Besprechung und rechtliche Beratung) f\u00fcr ein einseitiges Testament belaufen sich beispielhaft auf:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Notargeb\u00fchren incl. Umsatzsteuer f\u00fcr Einzeltestament:<\/strong><br>Verm\u00f6genswert 100.000 = 324,87 \u20ac<br>Verm\u00f6genswert 500.000 = 1.112,65 \u20ac<br>Verm\u00f6genswert 1.000.000 = 2.064,65 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p>Der Erbscheinsantrag incl. eidesstattlicher Versicherung und Erteilung ist damit in der Summe in jedem Fall teurer, als die Erstellung eines notariellen Testaments. Noch g\u00fcnstiger wird es bei einem gemeinsamen Testament oder Erbvertrag. Die Kosten f\u00fcr die Beurkundung steigen dann zwar in der Summe. Aber durch die Geb\u00fchrendegression bei den Notarkosten ist ein gemeinsames Testament\/Erbvertrag in der Summe g\u00fcnstiger als zwei Einzeltestamente:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Notargeb\u00fchren incl. Umsatzsteuer f\u00fcr gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag:<\/strong><br>Verm\u00f6genswert 100.000 = 649,74\u20ac<br>Verm\u00f6genswert 500.000 = 2.225,30 \u20ac<br>Verm\u00f6genswert 1.000.000 = 4.129,30 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p>Denn bei zwei Erblassern fallen f\u00fcr den Erbschein die o.g. Gerichts- oder Notarkosten&nbsp;<strong>doppelt<\/strong>&nbsp;(f\u00fcr jeden Ehepartner nach dessen Tod einmal) an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ergebnis<\/strong>: Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag erh\u00e4lt man fachkundige Beratung \u00fcber die Gestaltung der letztwilligen Verf\u00fcgung. Hierdurch kann sehr viel Streit zwischen den Erben vermieden werden. Gleichzeitig ist es auch g\u00fcnstiger, als ein (evtl. inhaltlich) identisches Testament privatschriftlich zu errichten und sp\u00e4ter einen Erbschein zu beantragen. Zus\u00e4tzlich sind die Verm\u00f6genswerte beim Testieren in jungen Jahren auch meist deutlich niedriger als das Verm\u00f6gen im Erbfall. Auch hierdurch reduziert sich die Gesamtbelastung. Der einzige Nachteil ist, dass die Notargeb\u00fchren bei einem Testament der sp\u00e4ter Erblasser aus seinem laufenden Verm\u00f6gen zahlen muss. Beim Erbschein hingegen bekommt er von diesen Kosten nichts mehr mit. Neben der Hemmschwelle, sich \u00fcber das Testament mit der eigenen Endlichkeit zu besch\u00e4ftigen muss man sich daher auch damit arrangieren, dass man die Rechnung noch pers\u00f6nlich erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand: April 2018 (Der Beitrag beruht auf einem Aufsatz von Rechtsanwalt Langel in der NJW 2017, Seiten 3617 \u2013 3622 \u2013 Kosten bei eigenh\u00e4ndigem und notariellem Testament und bei transmortaler\/postmortaler Vollmacht)<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das notarielle Testamente und letztwillige Verf\u00fcgungen sinnvoll sind, d\u00fcrfte aus der Feder eines Notars sich verst\u00e4ndlich anh\u00f6ren \u2013 verdient der Notar doch gerade&#8230;<\/p>","protected":false},"author":3,"featured_media":23523,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":true,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[451,454,490],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23645"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23645"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23645\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":23646,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23645\/revisions\/23646"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/23523"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23645"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=23645"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=23645"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}