{"id":23054,"date":"2020-01-14T10:10:55","date_gmt":"2020-01-14T10:10:55","guid":{"rendered":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/?p=23054"},"modified":"2020-01-28T22:05:08","modified_gmt":"2020-01-28T22:05:08","slug":"hilfe-nachtragsliquidation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/hilfe-nachtragsliquidation","title":{"rendered":"Hilfe! Nachtragsliquidation&#8230;"},"content":{"rendered":"<p>Immer wieder stellt sich das Problem, dass im Handelsregister gel\u00f6schte Gesellschaften (meist GmbHs) tats\u00e4chlich noch \u00fcber Verm\u00f6genswerte verf\u00fcgen. Im notariellen Bereich taucht das Problem h\u00e4ufig bei Immobilien auf. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Zwei Fallbeispiele:<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>1. <br>Bei einem Verkauf einer Immobilie stellt der Notar bei der Grundbucheinsicht fest, dass noch eine Auflassungsvormerkung f\u00fcr eine GmbH eingetragen ist. Diese m\u00f6chte der K\u00e4ufer nat\u00fcrlich nicht \u00fcbernehmen und dr\u00e4ngt auf L\u00f6schung im Rahmen der Abwicklung. Der Notar nimmt Einsicht ins Grundbuch und findet heraus, dass die Gesellschaft bereits seit Jahren liquidiert und gel\u00f6scht ist. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>2. <br>Ein Grundst\u00fcck ist vor 20 Jahren von  der Eigent\u00fcmerin in Wohnungeigentum nach dem WEG aufgeteilt worden. Sie hat die einzelnen Wohnungen sodann St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck an Dritte verkauft. Bei der Teilung sind auch die Dachgeschossrohlinge einbezogen worden. Da zu diesem Zeitpunkt kein Ausbau zu Wohnungen mit geplant war ist hieran Teileigentum gebildet worden. Dies ist jedoch in Vergessenheit geraten. Die Gesellschaft wird sp\u00e4ter aus anderen Gr\u00fcnden liquidiert und im Grundbuch gel\u00f6scht. Dabei werden die nicht ausgebauten Dachgeschosseinheiten vergessen. Ein Wohnugnseigent\u00fcmer m\u00f6chte diese gerne kaufen. Andere Eigent\u00fcmer w\u00fcrden sie lieber ins gemeinschaftliche Eigentum \u00fcberleiten. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>In beiden F\u00e4llen stehen die Beteiligten vor einer misslichen Situation. Im Fall 1 ist die Immobilie praktisch unverk\u00e4uflich. Denn kein Dritter wird sie mit eingetragener Auflassungsvormerkung erwerben. Im Fall 2 stellen sich diverse Probleme. Zum Beispiel kann die Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft keine \u00c4nderungen an der Teilungserkl\u00e4rung und Gemeinschaftsordnung durchf\u00fchren. Denn grundbuchtechnisch geh\u00f6rt der gel\u00f6schten GmbH noch ein Bruchteil am Grundst\u00fcck. Ihre Erkl\u00e4rungen sind bei wesentlichen \u00c4nderungen gegen\u00fcber dem Grundbuchamt erforderlich. Auch andere  Beschl\u00fcsse lassen sich eventuell nicht in allen F\u00e4llen sauber treffen. Ein Verkauf der Dachgeschossrohlinge oder eine \u00dcbernahme ins gemeinschaftliche Verm\u00f6gen ist ebenfalls nicht m\u00f6glich. Hierf\u00fcr m\u00fcsste die Eigent\u00fcmerin \u2013 die gel\u00f6schte GmbH \u2013 Erkl\u00e4rungen abgeben.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Trotz Beendigung der Liquidation und L\u00f6schung einer Gesellschaft im Handelsregister h\u00f6rt sie tats\u00e4chlich so lange nicht auf zu existieren, wie sie wirtschaftlich noch \u00fcber Verm\u00f6genswerte verf\u00fcgt. Dies ist bei im Grundbuch eingetragenen Rechten zweifellos der Fall. Damit diese Rechte \u00fcbertragen oder gel\u00f6scht werden k\u00f6nnen muss die liquidierte Gesellschaft ein Vertretungsorgan erhalten. Das Amt des ehemaligen Liquidators (bzw. des Insolvenzverwalters) ist beendet. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Beim Handelsregister kann in diesem Fall ein Antrag auf sog. Nachtragsliquidation gestellt werden. Dem Gericht ist darzulegen, aus welchem Grund der Antragsteller ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Durchf\u00fchrung der Nachtragsliquidation hat. Zudem sollte ein geeigneter Nachtrag Liquidator vorgeschlagen werden. Dies kann beispielsweise der ehemalige Liquidator, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder einer der Gesellschafter sein. H\u00e4ufig sind diese jedoch nicht bereit, die Nachtragsliquidation durchzuf\u00fchren. Auch einen hierf\u00fcr geeigneten Dritten kann als Nachtragliquidator eingesetzt werden. Sinnvoll ist es, einen aufs Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vorzuschlagen. Manche Handelsregister sind auch in der Lage, eigene Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten. Da der Antragsteller jedoch auch die Kosten eines solchen Nachtragsliquidationsverfahrens tr\u00e4gt macht ein eigener Vorschlag auch wegen der entstehenden Kosten sind. Der Antragsteller kann mit dem Nachtragsliquidator eine Geb\u00fchrenvereinbarung treffen. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Der Nachtragsliquidator wird nach Zahlung eines Kostenvorschusses f\u00fcr das Verfahren vom Amtsgericht bestellt. Er kann nun die bereits liquidierte Gesellschaft vertreten und insbesondere grundbuchlichen Erkl\u00e4rungen abgeben. Er darf L\u00f6schungsbewilligungen erteilen oder im Eigentum der Gesellschaft stehendes Immobilienverm\u00f6gen ver\u00e4u\u00dfern. Nach Beendigung des Verfahrens zeigt er dies dem Handelsregister an und wird als Nachtragliquidator aus seinem Amt entlassen. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr ein solches Verfahren ist mit hohem Zeitaufwand und nicht unerheblichen Geb\u00fchren zu rechnen. Der Regel wird f\u00fcr die Gerichtskosten betr\u00e4gt 60.000 \u20ac. Ist das Verfahren f\u00fcr das Registergericht unterdurchschnittlich schwierig bzw. aufwendig kann auch ein geringerer Wert angesetzt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn lediglich die L\u00f6schung einer Dienstbarkeit begehrt wird. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p> Hier finden Sie ein <a href=\"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/antrag-auf-nachtragsliquidation-gmbh\">Muster <\/a>f\u00fcr einen Antrag beim Handelsregister. Es ersatzt jedoch keine rechtliche Beratung. <\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer wieder stellt sich das Problem, dass im Handelsregister gel\u00f6schte Gesellschaften (meist GmbHs) tats\u00e4chlich noch \u00fcber Verm\u00f6genswerte verf\u00fcgen. Im notariellen Bereich taucht das&#8230;<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":23534,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[450,461,490],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23054"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23054"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23054\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":23394,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23054\/revisions\/23394"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/23534"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23054"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=23054"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ssh.sawal.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=23054"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}